» Insofern frage ich mich, wo da die straferechtliche Relevanz ist, wenn ich als Absender eine Empfangsbestätigung einer erwünschten Mail haben möchte.
die sehe ich da überhaupt nicht, das kannst du gern "wollen". Du kannst sogar mit geeigneten technischen Mitteln versuchen, diesen Wunsch durchzusetzen. Aber du musst dann ebenso akzeptieren, dass andere, die das nicht wollen, deinen Wunsch vereiteln,
Da hab ich kein Problem mit, im gegenteil ist das auch das was ich erwarten würde, aber wie gesagt, die Erfahrung zeigt, dass viele Leute tatsächlich sich darüber keine Gedanken machen.
Und *das* ist meiner Ansicht nach, was Christian einfach nicht verstehen will.
Naja, ihr habt versucht ihm das einzuhämmern, ohne zu sagen, wie das ganze funktionieren könnte. Seine Frage war ja gewesen:
Allerdings fehlt mir im Moment jeglicher Ansatz.
und ich finde schon das man darauf auch hätte mal Antworten können. Selbstverständlich mit dem Hinweis, dass dieses Verfahren nur Anhaltswerte liefert.
Letztlich ist es ja eben keine andere Sache wie eine normale Logfileauswertung, die zu jeder guten Shopbetreuung dazu gehört. auch das sind Zahlen, die nur Trends und Hinweise geben.
Struppi.