Gunther: LG Hamburg hat wieder mal zugeschlagen

Hallo Selfgemeinde!

Und wieder einmal hat eines der beiden Gerichte in Hamburg zugeschlagen. Dieses Mal wieder das LG:
http://www.jurablogs.com/de/gema-gewinnt-sharehoster-rapidshare-com

Ich persönlich halte es langsam aber sicher für eine Zumutung, dass an diesen beiden Gerichten (LG + OLG) überhaupt noch Prozesse um/ über Dinge, die mit dem Internet zu tun haben, verhandelt werden.

Mittlerweile dürfte ja hinlänglich bekannt sein, dass diese beiden Gerichte teils völlig "abstruse" Urteile in solchen Fällen verkünden.

Das ist insbesondere immer dann sehr "prickelnd", wenn keine Berufung mehr möglich ist - das Urteil damit also "endgültig" ist.

Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt, dass die GEMA ausgerechnet beim LG Hamburg ihre Klage gegen Rapidshare eingereicht hat ...!

Kann man dagegen eigentlich nichts unternehmen? Ich meine, die Petition gegen die Internetsperren hat ja leider auch keinerlei (Aus)Wirkung gehabt, aber das ist ja langsam aber sicher auch ein unhaltbarer (unerträglicher) Zustand mit diesen Herren Richtern da in Hamburg ...!

Gruß Gunther

  1. hi,

    Kann man dagegen eigentlich nichts unternehmen? Ich meine, die Petition gegen die Internetsperren hat ja leider auch keinerlei (Aus)Wirkung gehabt

    http://www.gulli.com/news/gema-petition-schon-ber-61-000-2009-06-24/

    Die machenschaften der GEMA sind nicht nur dir ein Dorn im Auge, ich bezweifle allerdings, das in dieser Diktatur Petitionen überhaupt eine Rolle spielen.

    mfg

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  2. Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt, dass die GEMA ausgerechnet beim LG Hamburg ihre Klage gegen Rapidshare eingereicht hat ...!

    Ich bin schon gespannt, wie lange es dauert bis die GEMA die Hersteller von Schreibgeräten für optische Medien verklagt und fordert, einen schutz einzubauen, der es verhindert, entsprechend geschütztes Material auf CD, DVD oder Blu-Ray zu schreiben (ähnlich wie es bei teueren Druckern der Fall ist, die es verhindern, dass man "Geldscheine" drucken kann).

  3. Haleluja,

    der Verein wurde 1933 zur Nazizeit gegründet.

    Grüße aus Deutsch SW von den Hottentotten

    1. Hallo,

      Haleluja,

      der Verein wurde 1933 zur Nazizeit gegründet.

      Ist das so?

      http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA sagt:

      "Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst im Januar 1902 wurde niedergeschrieben, dass es zur öffentlichen Aufführung eines musikalischen Werkes der Genehmigung eines jeden Autors bedarf. In der Folge wurde von der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) 1903 die Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) gegründet. Dies ist deutlich später als z. B. in Frankreich, wo bereits 1851 die Verwertungsgesellschaft SACEM gegründet wurde, deren Ursprünge in einem Interessenverband aus Musikern und Verlegern, der Agence Centrale, zu finden sind. Initiatoren des Gründungsprozesses in Deutschland waren Richard Strauss, Hans Sommer und Friedrich Rösch. [...] Am 28. September 1933 wurde der Staatlich genehmigten Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte (STAGMA), hervorgegangen aus dem Verband zum Schutze musikalischer Aufführungsrechte für Deutschland, das Monopol zur Wahrnehmung von Musikaufführungsrechten erteilt. [...] Nach dem Zweiten Weltkrieg führte die STAGMA ihre Arbeit fort, ab dem 24. August 1947 allerdings unter der Bezeichnung GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte."

      Und:

      "Die Mitgliedschaft in der GEMA ist [...] freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Rechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind und die Wahrnehmung derselben nur von diesem an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen werden können. [...] Es bleibt einem Urheber also vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder dies der GEMA zu übertragen."

      Gruß

      jobo

      1. Hallo,

        "Die Mitgliedschaft in der GEMA ist [...] freiwillig

        ja, das ist eigentlich bekannt.

        Es bleibt einem Urheber also vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder dies der GEMA zu übertragen."

        Und dann frage ich mich, was einen Künstler (Urheber) dazu veranlasst, seine Rechte an eine Gesellschaft zu übertragen, die oft als Abzocker bezeichnet wird.

        So long,
         Martin

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        Ich stehe eigentlich gern früh auf.
        Außer morgens.
        1. Hallo,

          Und dann frage ich mich, was einen Künstler (Urheber) dazu veranlasst, seine Rechte an eine Gesellschaft zu übertragen, die oft als Abzocker bezeichnet wird.

          Naja, ich kenne eine Komponistin und Theaterautorin, die hat zB. Theateraufführungen von der GEMA ausgenommen. Es ist insofern davon auszugehen, dass die Urheber eine solcher Vertretung wollen. Ein Filmkomponist  oder sonstiger Komponist (dessen Musik zB. in eine TV-Film gespielt wird) dürfte wohl zufrieden sein mit dem, was die GEMA zB. mit TV-Sendern aushandelt. Wenn nicht, kann er ja austreteten. Und andersherum: es gibt eine Menge gemafreier Musik.

          Gruß

          jobo

        2. hi,

          Und dann frage ich mich, was einen Künstler (Urheber) dazu veranlasst, seine Rechte an eine Gesellschaft zu übertragen, die oft als Abzocker bezeichnet wird.

          An eine Gesellschaft die vorgibt, "nicht gewinnorientiert zu arbeiten" jedoch von "finaziellen Verlusten" spricht!

          Veräppeln kann ich mich selber.

          Hotte

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          Dummheit ist gefährlich.
          1. Hallo.

            An eine Gesellschaft die vorgibt, "nicht gewinnorientiert zu arbeiten" jedoch von "finaziellen Verlusten" spricht!

            Die Sparkassen arbeiten auch nicht gewinnorientiert. Die Aussagen zu finanziellen Gewinnen oder Verlusten beziehen sich stets auf die Kunden, für die diese Unternehmen arbeiten.
            MfG, at

        3. hi,

          Und dann frage ich mich, was einen Künstler (Urheber) dazu veranlasst, seine Rechte an eine Gesellschaft zu übertragen, die oft als Abzocker bezeichnet wird.

          Die Idee Gema ist Gut, nur die Umsetzung ist Katastrophal.

          Man könnte auch sagen: Gut gedacht, scheisse gemacht ;)

          mfg

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        4. Hi,

          Es bleibt einem Urheber also vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder dies der GEMA zu übertragen."

          Und dann frage ich mich, was einen Künstler (Urheber) dazu veranlasst, seine Rechte an eine Gesellschaft zu übertragen, die oft als Abzocker bezeichnet wird.

          Sobald du als Musiker bei einem Plattenlabel veröffentlichst, das nicht dem Independent-Sektor zugehörig ist, gibt's die Mitgliedschaft in der GEMA garantiert zum Vertrag "als Dreingabe" dazu.

          Um deine Rechte selber wahrzunehmen und entsprechende Einnahmen dort, wo sie dir zustehen, abzuschöpfen, bräuchte es auch erst mal eine gewisse Infrastruktur - die du als "kleiner" Künstler nicht mal eben so nebenbei aus dem Hut zauberst.

          Es ist ein "friss oder stirb"-System - zu dem es im aktuellen Zustand aber für die meisten Musiker in D kaum ernstzunehmende Alternativen geben dürfte.

          MfG ChrisB

          --
          Light travels faster than sound - that's why most people appear bright until you hear them speak.
          1. Hi,

            Um deine Rechte selber wahrzunehmen und entsprechende Einnahmen dort, wo sie dir zustehen, abzuschöpfen, bräuchte es auch erst mal eine gewisse Infrastruktur - die du als "kleiner" Künstler nicht mal eben so nebenbei aus dem Hut zauberst.

            Es ist ein "friss oder stirb"-System - zu dem es im aktuellen Zustand aber für die meisten Musiker in D kaum ernstzunehmende Alternativen geben dürfte.

            mir geht es dabei ja auch nicht um die GEMA ansich (Malcolm hat es ja schon ziemlich gut auf den Punkt gebracht), sondern vielmehr darum, dass die Hamburger Richter (mal wieder) ein Urteil gefällt haben, dass die Rechtslage für Anbieter von Internet-Services dermaßen erschwert/ verunmöglicht, sodass es zumindest teilweise in Zukunft kaum noch möglich sein wird, gewisse Services anzubieten, ohne bereits "mit einem Bein im Knast zu stehen". Und ich frage mich, auf welcher Rechstgrundlage?

            Das ist in meinen Augen genauso, als wenn man im Falle, dass ein betrunkener Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt/ tötet, den Autohersteller zur Verantwortung ziehen würde (oder den Erzeuger der Alkoholika)!

            Oder geht es hier einfach nur darum, die Interessen einer Gesellschaft über die der Allgemeinheit zu stellen? Und das unter dem Vorwand, damit sowieso illegales Tun zu unterbinden? Gut, dann könnte man den Bau von Autos ja auch pauschal & präventiv verbieten, denn dann könnte auch keiner mehr im besoffenen Kopf einen anderen über den Haufen fahren.

            Man sollte imho lieber mal überlegen, ob man nicht das gesamte System der Vergütung für "Künstler" an die heutige Zeit und ihre technischen Möglichkeiten/ Gegebenheiten anpasst, anstatt unser Rechtssystem immer weiter zu verbiegen, nur damit "die Dinosaurier noch ein Umfeld zum Überleben" haben.

            Ist doch in meinen Augen sowieso etwas paradox: Wenn ich mir einen bestimmten Musiktitel über eine Filesharing-Plattform o.ä. runterlade, ist das "illegal". Wenn ich denselben Titel von einem Webradio aufnehme, dann ist das legal. Wenn ich den legal aufgenommenen Titel dann aber wiederum auf einer Filesharing-Plattform quasi zum Tausch anbiete, dann ist das wieder illegal.

            Einziger sinnvoller Ausweg erscheint mir hier halt, dass man ein grundlegen neues Vergütungssystem für "Künstler", insbesondere im Bereich der elektronischen Medien findet/ entwickelt.

            Außerdem muss ich sagen, dass sicherlich z.B. jeder Musiker an seinem Werk "gut" verdienen soll (und die Einnahmen auch proportional zum Erfolg eines Titels sein dürfen/ können/ sollen), aber dass bspw. 2 Herren, die vor 16 Jahren mal einen Hit (typisches One-Hit-Wonder) hatten, heute damit immer noch ca. $ 250.000,- im Jahr verdienen (ohne dafür etwas zu tun), also ein Vielfaches des Jahres-Durchschnittseinkommens bei uns, halte ich persönlich weder für gerechtfertigt, erforderlich, sinnvoll noch für zeitgemäß.

            Gruß Gunther

            1. Hallo.

              Das ist in meinen Augen genauso, als wenn man im Falle, dass ein betrunkener Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt/ tötet, den Autohersteller zur Verantwortung ziehen würde (oder den Erzeuger der Alkoholika)!

              Stattdessen geschieht dies in waiser Vorausssicht bereits vor dem Unfall durch KFZ- und Branntweinsteuer. Verletzte Verkehrteilnehmer können diese Verletzung aber gegebenenfalls steuerlich geltend machen. So wird zumindest ein teilweiser Lastenausglaich geschaffen.

              Oder geht es hier einfach nur darum, die Interessen einer Gesellschaft über die der Allgemeinheit zu stellen?

              Ginge es nicht um die GEMA, wäre das eine bemerkenswert philosphisch tiefgründige Frage.
              MfG, at