Moin,
Und dass der Kunde die Versandart vorgibt, das klappt ja nicht einmal bei den namhaften Versandhändlern. Versuch mal, bei einem Versandhaus, das normalerweise mit Hermes verschickt, stattdessen den Versand per Post zu erreichen.
Da liegt auch die gesetzliche Ausnahmeregelung vor. Das hat Tom aber geschrieben. Wenn es sich um ein Geschäft zwischen _Versandhändler_ und Endkunden (Privatperson) handelt, erflgt der Versand grundsätzlich auf Gefahr des Versenders. Deshalb darf der dann auch die Versandart bestimmen. Sie muss "angemessen" sein. Aber das ist ein Gummiausdruck.
Bei ebay liegt meistens ein Geschäft zwischen Privatperson und Privatpersn vor. Da kann der Empfänger der Ware die Versandart bestimmen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Das ist gesetzlich so geregelt.
Nee, ich fürchte, dass du mit deinem aktuellen ebay-Fall wohl klein beigeben musst ...
Einen Rechtsanwalt sollte er dafür nicht unbedingt hinzuziehen, aber im Recht ist er!
Greetz
Robert