Tom: Versandvorgaben bei eBay-Kauf

Hello,

ich ersteigere gelegentlich ein paar Kleinteile bei eBay, um unseren "Museumscomputerpark" am Laufen zu halten oder noch ein letztes Mal aufzurüsten auf "Vollausbau"

Normalerweise sind die Verkäufer auch bereit, auf Versandartwünsche einzugehen, wenn man sie bezahlt. Heute habe ich nun das Gegenteil erlebt.

Für einen Speicherchip (ersteigert für 6,09) will der Verkäufer 4,99 für Versand per Einschreiben haben. Das fand ich überzogen und habe ihn daher gebeten, den Chip per Normalpost (0,95Eur) zu schicken. Ich hab schon öfter welche so bekommen. Das war immer OK.

Der verkäufer lehnt das ab.

Nun habe ich mal gelernt, dass der Käufer die Versandart vorgibt. Das ist Speditionsgesetz, we vermutlich auch für diesen Fall gilt. Versand erfolgt sowieso auf Gefahr des Käufers, wenn kein Endkundengeschäft im reinen Versandhandel vorliegt oder (zwischen Kaufleuten) etwas anderes (frei) vereinbart wurde. I.d.R. wird dann ja eher eine Versicherung bestellt, um die sich der Lieferer im Auftrag des Empfängers kümmert...

Wie seht Ihr das?

Ebay lebt ja nun auch nicht im rechtsfreien Raum.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

--
Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de
  1. echo $begrüßung;

    Nun habe ich mal gelernt, dass der Käufer die Versandart vorgibt. Das ist Speditionsgesetz, we vermutlich auch für diesen Fall gilt.

    Das wird das BGB sein und du meinst da wohl den § 447 speziell Absatz 2. In der Gegend liegen noch andere interessante Paragrafen. Ich nehme an, Erfüllungsort ist der (Wohn)sitz des Verkäufers. Ein Versand ist deine Angelegenheit, zu der du Weisungen geben kannst und deren Kosten du zu tragen hast. Wenn er ohne wichtigen Grund davon abweicht, sind das seine Kosten, weil er den dir entstandenen Schaden zu verantworten hat.

    Schick dem Verkäufer aber lieber eine der bei dejure.org verlinkten Wikipedia-Seiten als ihm direkt die BGB-Paragrafen um die Ohren zu hauen. Das sieht dann (für mich zumindest) nicht ganz so sehr nach juristischer Keule aus.

    echo "$verabschiedung $name";

    1. Hallo,

      das sehe ich nicht unbedingt so.
      Hier wurde schließlich vertraglich vereinbart, auf welche Art der Kaufgegenstand verschickt wird. Da würde es mich schon sehr wundern, wenn der Käufer danach noch etwas bestimmen kann.

      Wenn es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt wären die Vorschriften sowieso nicht anwendbar.
      Hier wäre dann der Gefahrenübergang erst beim Käufer und nciht schon beim Abgeben bei der Post. Das Verlangen des Kunden würde den Verkäufer dann also in eine deutlich schlechtere Position bringen.
      (Als Käufer kann man ja dann sagen, man trägt das Versandrisiko. Wenn der Verkäufer darauf eingeht ist gut - wenns zu Problemen kommt ist diese Vereinbarung dann aber wohl nichtig ;) )

  2. Moin Tom,

    Normalerweise sind die [ebay] Verkäufer auch bereit, auf Versandartwünsche einzugehen, wenn man sie bezahlt.

    Naja, teils/teils. Ich habe da schon die unterschiedlichsten Fälle erlebt. Sogar den, dass der Verkäufer von sich aus festgestellt hat, dass der Versand viel günstiger sein könnte, als von ihm angegeben, und mir dann sozusagen das Wechselgeld mit der Ware mitgeschickt hat.
    Aber ich kenne ebensogut Fälle, in denen der Verkäufer an seinen Prinzipien festhält ("Wir verschicken grundsätzlich nur mit DPD") und kein Stück davon abrücken will.

    Für einen Speicherchip (ersteigert für 6,09) will der Verkäufer 4,99 für Versand per Einschreiben haben. Das fand ich überzogen und habe ihn daher gebeten, den Chip per Normalpost (0,95Eur) zu schicken. Ich hab schon öfter welche so bekommen. Das war immer OK.

    Ja, Warenwert und Versandkosten sollten natürlich in einem gesunden Verhältnis stehen. Gerade bei ebay, wo manche Gegenstände tatsächlich für ein bis zwei EU$ weggehen, ist das ein Problem: Wenn ich ein PC-Gehäuse für 3EU$ ersteigere, kostet der Versand trotzdem noch mehr. Aber Kleinteile, z.B. ein Tütchen LEDs anzubieten und dann für den Versand dreit 6.99EU$ zu verlangen, finde ich unfair vom Verkäufer.

    Nun habe ich mal gelernt, dass der Käufer die Versandart vorgibt. Das ist Speditionsgesetz, we vermutlich auch für diesen Fall gilt. Versand erfolgt sowieso auf Gefahr des Käufers, wenn kein Endkundengeschäft im reinen Versandhandel vorliegt

    Und genau da liegt vermutlich der Hase im Pfeffer: Bei ebay geht man davon aus, dass ein Geschäft mit Endkunden vorliegt, das ist da eigentlich die Regel.

    Wie seht Ihr das?
    Ebay lebt ja nun auch nicht im rechtsfreien Raum.

    Stimmt. Aber ich sehe das trotzdem als Pauschalgeschäft. Die Bedingungen (einschließlich anfallender Versandkosten) sind bekannt, bevor ich ein Gebot abgebe, also auch bevor ich mit dem Verkäufer einen Vertrag eingehe. Mit meinem Gebot akzeptiere ich diese Bedingungen. Wenn der Verkäufer auf meine Bitte von seinen vorher festgelegten Bedingungen abweicht, ist das ein freundliches Entgegenkommen seinerseits - mehr aber nicht.
    Dass der Verkäufer die Versandart (und damit die Kosten) vorgeben darf, ebenso wie er die Zahlungsart bestimmt, ist AFAIR sogar Teil der Nutzungsbedingungen von ebay als Auktionsplattform.

    Beim "Blöd"-Markt werden sie dich auch blöd angucken, wenn du nach dem Kauf bittest: "Schicken Sie mir den gekauften Drucker bitte nach Hause. Aber nicht mit Ihrem 20EU$-Lieferservice, sondern als Postpaket."

    Und dass der Kunde die Versandart vorgibt, das klappt ja nicht einmal bei den namhaften Versandhändlern. Versuch mal, bei einem Versandhaus, das normalerweise mit Hermes verschickt, stattdessen den Versand per Post zu erreichen.

    Nee, ich fürchte, dass du mit deinem aktuellen ebay-Fall wohl klein beigeben musst ...

    So long,
     Martin

    --
    Paradox ist, wenn jemand eingefleischter Vegetarier ist.
    1. Moin,

      Und dass der Kunde die Versandart vorgibt, das klappt ja nicht einmal bei den namhaften Versandhändlern. Versuch mal, bei einem Versandhaus, das normalerweise mit Hermes verschickt, stattdessen den Versand per Post zu erreichen.

      Da liegt auch die gesetzliche Ausnahmeregelung vor. Das hat Tom aber geschrieben. Wenn es sich um ein Geschäft zwischen _Versandhändler_ und Endkunden (Privatperson) handelt, erflgt der Versand grundsätzlich auf Gefahr des Versenders. Deshalb darf der dann auch die Versandart bestimmen. Sie muss "angemessen" sein. Aber das ist ein Gummiausdruck.

      Bei ebay liegt meistens ein Geschäft zwischen Privatperson und Privatpersn vor. Da kann der Empfänger der Ware die Versandart bestimmen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Das ist gesetzlich so geregelt.

      Nee, ich fürchte, dass du mit deinem aktuellen ebay-Fall wohl klein beigeben musst ...

      Einen Rechtsanwalt sollte er dafür nicht unbedingt hinzuziehen, aber im Recht ist er!

      Greetz
      Robert

      1. Hallo,

        Einen Rechtsanwalt sollte er dafür nicht unbedingt hinzuziehen, aber im Recht ist er!

        Du lehnst dich ja ganz schön weit aus dem Fenster mit deinen Aussagen. Kannst du das mit Sicherheit sagen? Oder ist es doch nur eine Vermutung.

        Zum Verbrauchsgüterkauf wären wir uns ja einig (s. mein anderes Posting) aber beim normalen Kauf nicht.
        Ich denke, dass er nicht Recht hat, da die Versandart vertraglich vereinbart wurde. (Es gibt ja auch Verträge wo das nicht passiert, in denen könnte der Käufer dann bestimmen, wie es läuft)

        Oder hast du da gute Argumente dagegen?

  3. Hi,

    Für einen Speicherchip (ersteigert für 6,09) will der Verkäufer 4,99 für Versand per Einschreiben haben. Das fand ich überzogen

    Hat der Verkäufer das bereits in der Angebotsbeschreibung dazu geschrieben?

    und habe ihn daher gebeten, den Chip per Normalpost (0,95Eur) zu schicken. Ich hab schon öfter welche so bekommen. Das war immer OK.

    Der verkäufer lehnt das ab.

    Kann ich auch verstehen.

    Als ehrlicher Verkäufer habe ich bei eBay auch "einen Ruf zu verlieren", in Form der dort möglichen Bewertungen.
    Und so, wie es auf Verkäuferseite da Schlitzohren gibt, gibt es die genauso auf Käuferseite. Zu behaupten, die Ware nicht erhalten zu haben, und das Geld zurück zu verlangen, unter Androhung einer negativen Bewertung - das wäre in diesem Fall auch für den Käufer ein leichtes.

    Nun habe ich mal gelernt, dass der Käufer die Versandart vorgibt. Das ist Speditionsgesetz, we vermutlich auch für diesen Fall gilt.

    In Normalfall bist du als Käufer der jenige, der dem Verkäufer ein Angebot macht - die Ware zu dem Preis und den Bedingungen von ihm zu erwerben. Der Verkäufer kann ablehnen, wenn ihm daran etwas nicht zusagt.
    Hier bei eBay hat der Verkäufer aber nicht die Möglichkeit, deine Bedingungen im Vorfeld abzulehnen, wenn sie ihm zu riskant für ihn erscheinen.

    MfG ChrisB

    --
    Light travels faster than sound - that's why most people appear bright until you hear them speak.