Alex: Versandvorgaben bei eBay-Kauf

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Hallo,

das sehe ich nicht unbedingt so.
Hier wurde schließlich vertraglich vereinbart, auf welche Art der Kaufgegenstand verschickt wird. Da würde es mich schon sehr wundern, wenn der Käufer danach noch etwas bestimmen kann.

Wenn es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt wären die Vorschriften sowieso nicht anwendbar.
Hier wäre dann der Gefahrenübergang erst beim Käufer und nciht schon beim Abgeben bei der Post. Das Verlangen des Kunden würde den Verkäufer dann also in eine deutlich schlechtere Position bringen.
(Als Käufer kann man ja dann sagen, man trägt das Versandrisiko. Wenn der Verkäufer darauf eingeht ist gut - wenns zu Problemen kommt ist diese Vereinbarung dann aber wohl nichtig ;) )