Texter mit x: Rechte an Webcam-Bildern

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sind Webcam-Bilder rechtlich geschützt?

Urheberrechtlich? Gute Frage, siehe unten. Unter Wettbewerbern könnte, unabhängig vom UrHG, etwas eine Rolle spielen, was man "Leistungsübernahme" nennt.

Irgendwie wird da ja keine künstlerische oder fotografische Leistung erbracht.

Wenn wir davon ausgehen, daß die Aufnahmen (oder Übertragungen) um die es hier geht kein Filmwerk im Sinne des Urheberrechts sind, dann zählen sie, wie ich denke, zu den "Laufbildern", siehe §95 UrHG. Für solche Aufnahmen besteht also nur ein Bruchteil an Rechten wie für ein Filmwerk. Ein Äquivalent zu den Lichtbildern gibt es bei Film meines Wissens nicht.

... wenn ich ein Webcam-Bild in meine Seite einbaue, bürde ich der Webcam (oder ihrem Server) Traffic auf.

Wie ist das rechtlich?

Rechtlich ist das irrelevant.