Rechte an Webcam-Bildern
Kalle_B
- recht
Hallöle,
sind Webcam-Bilder rechtlich geschützt?
Irgendwie wird da ja keine künstlerische oder fotografische Leistung erbracht.
Andererseits - wenn ich ein Webcam-Bild in meine Seite einbaue, bürde ich der Webcam (oder ihrem Server) Traffic auf.
Wie ist das rechtlich?
MfG Kalle
Moin!
sind Webcam-Bilder rechtlich geschützt?
Natürlich.
Irgendwie wird da ja keine künstlerische oder fotografische Leistung erbracht.
Aber eine Dienstleistung, die regelmäßig Bilder erstellt.
Andererseits - wenn ich ein Webcam-Bild in meine Seite einbaue, bürde ich der Webcam (oder ihrem Server) Traffic auf.
Wie ist das rechtlich?
Du darfst im Internet alles verlinken in der Weise, dass niemand den Eindruck gewinnt, er würde weiterhin dein eigenes Werk betrachten, und nicht ein Fremdes, und du darfst für alles weitergehende um Erlaubnis fragen, sofern eine entsprechende Erlaubnis nicht bereits textlich explizit erteilt wurde.
Die Tatsache, dass das Bild eventuell im zeitlichen Abstand neu erstellt wird, ist für diese Betrachtung irrelevant. Auch dort kann ein Fotograf den Bildausschnitt gewählt und das Fotointervall festgelegt haben, als Bestandteil einer fotokünstlerischen Installation.
- Sven Rautenberg
Du darfst im Internet alles verlinken in der Weise, dass niemand den Eindruck gewinnt, er würde weiterhin dein eigenes Werk betrachten, und nicht ein Fremdes, und du darfst für alles weitergehende um Erlaubnis fragen, sofern eine entsprechende Erlaubnis nicht bereits textlich explizit erteilt wurde.
Und darfst Dinge, bei denen das gegen kein Recht verstößt, in jeder Weise verlinken (inklusive "einbinden") auch ohne um Erlaubnis zu fragen falls keine entsprechende Erlaubnis bereits anderweitig erteilt wurde.
sind Webcam-Bilder rechtlich geschützt?
Urheberrechtlich? Gute Frage, siehe unten. Unter Wettbewerbern könnte, unabhängig vom UrHG, etwas eine Rolle spielen, was man "Leistungsübernahme" nennt.
Irgendwie wird da ja keine künstlerische oder fotografische Leistung erbracht.
Wenn wir davon ausgehen, daß die Aufnahmen (oder Übertragungen) um die es hier geht kein Filmwerk im Sinne des Urheberrechts sind, dann zählen sie, wie ich denke, zu den "Laufbildern", siehe §95 UrHG. Für solche Aufnahmen besteht also nur ein Bruchteil an Rechten wie für ein Filmwerk. Ein Äquivalent zu den Lichtbildern gibt es bei Film meines Wissens nicht.
... wenn ich ein Webcam-Bild in meine Seite einbaue, bürde ich der Webcam (oder ihrem Server) Traffic auf.
Wie ist das rechtlich?
Rechtlich ist das irrelevant.