Peter Pan: Welche Rechtsform liegt vor?

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Hi!

» Welchen Unfug denn?

» »» In Ermangelung eines Gesellschaftsvertrages ('schriftliche verträge gibt es da nicht') wohl eher nicht.

Falsch. Die Gründung einer GbR (darum ging es) scheitert nicht an der mangelnder Schriftform.

Nein!
1. Der OP weiß nicht, welche Rechtsform vorliegt.
2. Es ist nicht sicher, dass es sich um eine BGB-Gesellschaft handelt, da wir nicht positiv wissen, ob _irgend ein_ Gesellschaftsvertrag vorliegt.

» »» Ja ich weiß: im Falle einer BGB-Gesellschaft (vulgo:GbR) kann dieser theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden

Du widerspricht Deiner ersten Aussage (was prinzipiell löblich ist, da diese komplett falsch war), spricht aber von "theoretisch auch mündlich". Das ist aber keine Theorie, sondern gängige Praxis.

Was weißt Du von gängiger Praxis? Wieviele BGB-Gesellschaften hast Du schon in der Pause auf dem Schulhof gegründet?

» »» Ich persönlich würde dem OP raten,
Warum Konjunktiv? Sei mutig und tue es doch einfach.

Habe ich doch getan.

» »» Ganz wichtig:
» »»
» »»  - Außenverhältnis,
» »»  - Innenverhältnis,
» »»  - Haftung

Was genau ganz wichtig ist, können wir nach der Sachverhaltsschilderung allenfalls erahnen.

Die oben genannten Dinge sind existenziell für _jede Unternehmung_, da brauche ich keine Glaskugel.

Deshalb ist Zurückhaltung bei der Wertung angezeigt.

Schöner Satz - gut formliert;-------)

Alles andere hört sich zudem wichtigtuerisch an und entwertet weitere Fragen, die eventuell im konkreten Fall "ganz wichtig" sind.

Nein, ich habe nur eine Empfehlung gegeben, denn der OP bewegt sich 'auf dünnem Eis', was Dir Rechtskundigem nicht entgangen sein dürfte, aber Du magst lieber in diesem Zweig quatschen - von mir aus gerne:)

Solche Banalitäten haben wir in den 80er Jahren im zweiten oder dritten Semester gewusst.

Und danach hast Du abgebrochen und wurdest 1989 neugeboren, oder was?

off:PP

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"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)