Hi,
Screenshots von Webseiten sind allerdings in dieser Form nicht besonders geschützt.
das erscheint mir auch plausibel - aber woraus leitest du diese Behauptung ab?
Zu Bild 2.: in diesem Bild sind jedoch noch Bildausschnitte von besonders geschützten Fotografien, bspw. der von Albert Einstein, verarbeitet. An dieser Stelle greift das Urheberrecht in ganzer Härte. Rechne mit teurer Post vom Anwalt.
Obwohl diese Ausschnitte durch die starke Verfremdung (Verkleinerung, Farbschleier) kaum noch erkennbar sind? Und obwohl diese Ausschnitte so klein sind, dass sie nicht einmal mehr einen Wiedererkennungseffekt haben? Ja, ich erkenne, dass das Feld links außen aus einer Aufnahme von Einstein erzeugt wurde; mit den anderen drei Bildern kann ich überhaupt nichts assoziieren. Wenn man die Originalbilder kennt, mag das vielleicht anders sein.
So long,
Martin
Abraham sprach zu Bebraham: Kann i mal dei Cebra ham?