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Tach,

»» Oder, wo kein Teledienst, da kein Teledienstgesetz.

Teledienste sind durch Telemedien ersetzt worden, ...

Ich weiß, das war auch nur ein lapidarer Satz aus dem Buch von Dr. Binsen. Die Betonung sollte aber auf "-dienst" liegen, dem Wortteil, der auch im TMG vorkommt.

"Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird."

Da sehe ich keine Ausnahme für Trivialseiten.

Ich sehe da aber "alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste" und nicht "alle elektronischen öffentlich zugänglichen Inhalte".