Zeromancer: GEMA und Youtube

Hallo zusammen,

ich bin auf der verzweifelten Suche, ob die Vereinbarung zwischen Youtube und der Gema immer noch Gültigkeit hat. Beide Gesellschaften rücken nicht so direkt mit Antworten heraus - zumindest forste ich gerade die FAQ durch und werde irgendwie nicht fündig. Es geht um ein selbsterstellte Video eines Vereines, welches mit einer kommerziellen Pop-Musik unterlegt ist. Wo kann ich fündig werden?

Mit freundlichen Grüßen,
André

  1. Ahoi,

    ich bin auf der verzweifelten Suche, ob die Vereinbarung zwischen Youtube und der Gema immer noch Gültigkeit hat. Beide Gesellschaften rücken nicht so direkt mit Antworten heraus - zumindest forste ich gerade die FAQ durch und werde irgendwie nicht fündig. Es geht um ein selbsterstellte Video eines Vereines, welches mit einer kommerziellen Pop-Musik unterlegt ist. Wo kann ich fündig werden?

    Beim Verlag/Label der Pop-Musik, bzw. beim Komponisten. Schlussendlich muss dir die Gema aber wohl Auskunft geben. Verbindlich.

    Dank und Gruß,

    frankx

    1. Hallo frankx

      »» Beim Verlag/Label der Pop-Musik, bzw. beim Komponisten. Schlussendlich muss dir die Gema aber wohl Auskunft geben. Verbindlich.

      Vielen Dank.

      Gruß
      André

      1. Hallo frankx

        »» Beim Verlag/Label der Pop-Musik, bzw. beim Komponisten. Schlussendlich muss dir die Gema aber wohl Auskunft geben. Verbindlich.

        Der Verlag/Künstler weiß in der Regel nicht, wem die GEMA eine Erlaubnis erteilt hat bzw. mit wem sie eine Vereinbarung getroffen hat. Sich darum nicht kümmern zu müssen/wollen ist einer der Hauptgründe ein GEMA-Mitglied zu werden.

        Der Verlag/Künstler kann aber darüber Auskunft geben, ob er GEMA-Mitglied ist, eine Frage die auch zu klären wäre, wenn man sich auf eine Vereinbarung zwischen youtube und der GEMA berufen will.

        PS: Auch wenn ich nichts bei youtube veröffentliche, wäre es nett, wenn Du uns dann an deinen Erkenntnissen teilhaben läßt.

        1. Ahoi,

          »» Hallo frankx
          »»
          »» »» Beim Verlag/Label der Pop-Musik, bzw. beim Komponisten. Schlussendlich muss dir die Gema aber wohl Auskunft geben. Verbindlich.

          Der Verlag/Künstler weiß in der Regel nicht, wem die GEMA eine Erlaubnis erteilt hat bzw. mit wem sie eine Vereinbarung getroffen hat. Sich darum nicht kümmern zu müssen/wollen ist einer der Hauptgründe ein GEMA-Mitglied zu werden.

          Kann aber sein (s. TV zB.).

          Der Verlag/Künstler kann aber darüber Auskunft geben, ob er GEMA-Mitglied ist, eine Frage die auch zu klären wäre, wenn man sich auf eine Vereinbarung zwischen youtube und der GEMA berufen will.

          Genau.

          PS: Auch wenn ich nichts bei youtube veröffentliche, wäre es nett, wenn Du uns dann an deinen Erkenntnissen teilhaben läßt.

          http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen--/meldung/98714 und http://www.laut.de/vorlaut/news/2009/03/13/21327/index.htm - will heißen, der "Sender" muss zahlen, und der "Sender" ist "Youtube". Die Gema beim ZDF zahlt ja auch nicht der Regisseur oder der Produzent.

          Dank und Gruß,

          frankx

          1. http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen--/meldung/98714 und http://www.laut.de/vorlaut/news/2009/03/13/21327/index.htm

            Inwiefern soll das zur Beantwortung der Frage, ob die Vereinbarung zwischen Youtube und der Gema immer noch Gültigkeit hat, beitragen?

            will heißen, der "Sender" muss zahlen, und der "Sender" ist "Youtube".

            Wenn man bei youtube (oder bei sonst wem fremdes) etwas* hochlädt, gibt man dem Betreiber des Dienstes bei dem man das hochlädt, die Erlaubnis das öffentlich zugänglich zu machen. Das beinhaltet auch, daß dafür gesorgt ist, daß die GEMA-Gebühren bezahlt werden (wenn auch egal ist von wem). Wenn man die Erlaubnis, das zu erlauben, nicht hat, darf man das nicht hochladen. Tut man es doch, begeht man einen Urheberrechtsverstoß und die GEMA-Gebühren sind dabei das kleinste Problem. Ausnahme, der Betreiber des Dienstes hat die Erlaubnis schon selbst und das ist i.d.R. der Fall, wenn er die GEMA-Gebühren bezahlt.

            * Für den ganzen Absatz ist mit "etwas" etwas gemeint, was fremde Musik (von GEMA-Migliedern) beinhaltet.

            Die Gema beim ZDF zahlt ja auch nicht der Regisseur oder der Produzent.

            Aber das ZDF wird bei der Überlegung, welche Vergütung sie zu zahlen bereit sind, berücksichtigen, ob sie noch Vergütung/Gebühren an andere zahlen muß oder ob alles inklusive ist.

            1. Ahoi,

              der Musiker muss unterschreiben, dass er Fremdmusiken genommen hat, bzw. muss er die dann angeben. Ob youtube dann Ansprüche gegen den Hochlader (oder der Sender gegen den Musiker/Komponisten) erhebt ist ja zweitrangig. Wenn ich das recht sehe, löscht youtube gerade alles was mit Universal zu tun hat. Youtube löscht, nicht die Nutzer/Reinsteller.

              Dank und Gruß,

              frankx