Stonie: Haftung bei Urheberrechtsverletzung

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Hallöle!

Nunja, wenn jetzt der Betreiber aber einen Haufen Kohle damit machen sollte, zB durch Werbeeinnahmen, dass er dort Leute posten lässt. Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, und mindestens eins der Gerichte, bei denen Heise war, sah das auch nicht so eindeutig.

Eben deshalb war dieses Urteil, auf das ich in meinem ersten Posting verlinkt hatte, so sehr wichtig - und dann noch, weil das ein Zeichen dafür ist, dass sich in Hamburg, wo man am Landgericht wohl das Internet noch nicht wirklich verstanden hat, endlich mal ein Richter gefunden hat, der den Landgerichtsheinis das dann auch beibringt.

»» Du kannst ja auch nicht den Papierhersteller verklagen, der die Bild beliefert.

Dies ist eben genau der falsche Vergleich. Ich kann den Computerhersteller nicht verklagen, weil irgendwer später damit Schindluder treibt, das ist klar.

Das ist genau der richtige Vergleich. Du kannst ganz einfach nicht den Hersteller (oder zur-Verfügung-Steller) des Mediums dafür haftbar machen, dass die, die das Medium benutzen, damit Schindluder treiben. Ob es sich dabei um ein Blatt Papier oder einen Datenträger handelt, ist vollständig irrelevant.

File Griese,

Stonie

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It's no good you trying to sit on the fence
And hope that the trouble will pass
'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.