Haftung bei Urheberrechtsverletzung
hotti
- recht
Moin,
ein Forumbetreiber meint, er wäre von der Haftung ausgenommen, wenn in seinem Forum Bilder gezeigt werden, die bei x gehostet sind; er sagt: im Fall einer Urheberrechtsverletzung haftet x und nicht er als Forumbetreiber.
Ist das so?
Hotte
Hello,
ein Forumbetreiber meint, er wäre von der Haftung ausgenommen, wenn in seinem Forum Bilder gezeigt werden, die bei x gehostet sind; er sagt: im Fall einer Urheberrechtsverletzung haftet x und nicht er als Forumbetreiber.
Wo werden denn die Bilder gezeigt?
Doch sicherlich erst im Browser des Users.
Der Forumsbetreiber verweist doch nur auf die Bilder ;-)
Aber da sind wir vermutlich wieder beim "zu eigen machen"
Da unterscheiden sich eben Internet und wahres Leben. Wenn ich im wahren Leben darüber Berichte, das in der Sparkasse ein tolles Bild von Fotograf xy hängt, also einen Link gebe, dann ist das OK...
Liebe Grüße aus Syburg
Tom vom Berg
Hi!
Vor kurzer Zeit gabs ein Urteil zur Verantwortung von Forenbetreibern. Da gings meines Wissens zwar "nur" darum ob ein Forenbetreiber für die Beiträge seine User haftet bzw. diese kontrollieren und filtern muss.
Entscheidung: Ein Forenbetreiber haftet nicht für die Beiträge "seiner" User.
hi,
Entscheidung: Ein Forenbetreiber haftet nicht für die Beiträge "seiner" User.
Ok, danke, nächste Frage ;)
Der Forumbetreiber erlaubt BilderUpload. User stellt ein geklautes Bild ein, was im Forum gezeigt wird und auf dem selben Host als Datei liegt.
Haftet da der Forumsbetreiber?
Hottentott
Hallöle!
vorneweg wie üblich: Ich bin keine Anwältin, also ist alles, was ich sage auch notfalls nochmal nachzuprüfen und sollte keinesfalls unbesehen verwendet werden.
Laut Heise hat das OLG Hamburg inzwischen entschieden, dass Forenbetreiber grundsätzlich so lange nicht für die Inhalte, die gepostet werden, haften, bis sie davon Kenntnis erhalten.
Wenn du also einen Bilder Upload erlaubst und jemand ein entsprechend geschütztes Bild hochlädt, haftest du als Forenbetreiber noch nicht.
Schreibt dich der Rechteinhaber aber an und macht dich darauf aufmerksam, dass in deinem Forum seine Rechte verletzt werden, so hast du unverzüglich für Abhilfe zu sorgen - sonst haftest du sehr wohl.
Was mit diesem Urteil ebenfalls ins Wanken gerät, ist die "Abmahnfähigkeit"; die Betreiber von Marions Kochbuch hatten ja nicht einfach nur die "Rechteverletzer" angeschrieben, nein, da kam ja sofort eine Abmahnung mit Kostennote an den Forenbetreiber. Das sollte nicht geschehen, sondern der Forenbetreiber zunächst eben nur aufmerksam gemacht werden.
Das bedeutet jetzt nicht, dass diese "Verstöße" nicht mehr abmahnfähig sind, aber es ist ein Schritt in die Richtung; sollte also ein Forenbetreiber eine solche Abmahnung mitsamt Kostennote erhalten, ist ihm anzuraten, dass er sich umgehend an einen versierten Anwalt wendet und sich - auch mit Blick auf dieses Urteil - darüber beraten läßt, was im konkreten Fall am besten zu tun sei.
Analog gilt das meines Wissens nach für alle rechtlich relevanten Inhalte (Beleidigungen, üble Nachrede, etc. etc.).
File Griese,
Stonie
Danke Stoni,
damit kann ich schon mal was anfangen.
Schreibt dich der Rechteinhaber aber an und macht dich darauf aufmerksam, dass in deinem Forum seine Rechte verletzt werden, so hast du unverzüglich für Abhilfe zu sorgen - sonst haftest du sehr wohl.
Was ist, wenn nun das geklaute Bild bei Hoster x als Datei liegt und in Hottes Forum gezeigt wird (kein Link sondern als img-Tag im Browser), wer haftetn da?
a: Hoster x
b: Forumusbetreiber Hotte
c: beide
d: weiß nicht
Viele Grüße ;)
Hotte
Hi,
Was ist, wenn nun das geklaute Bild bei Hoster x als Datei liegt und in Hottes Forum gezeigt wird (kein Link sondern als img-Tag im Browser), wer haftetn da?
all diese Punkte sind im Hinblick auf die genannten Urteile irrelevant. Die Frage ist, *wer* entschieden hat, das spezielle Bild in das Forum zu bringen, nicht auf welche Weise. Dieser "wer" kann höchstens noch zusätzlich belangt werden, wenn er fremden Traffic unerlaubt beansprucht, aber eben nur dann, wenn seine Verantwortung vor Gericht festgestellt wurde.
Cheatah
Ahoi,
Hi,
»» Was ist, wenn nun das geklaute Bild bei Hoster x als Datei liegt und in Hottes Forum gezeigt wird (kein Link sondern als img-Tag im Browser), wer haftetn da?
all diese Punkte sind im Hinblick auf die genannten Urteile irrelevant. Die Frage ist, *wer* entschieden hat, das spezielle Bild in das Forum zu bringen, nicht auf welche Weise. Dieser "wer" kann höchstens noch zusätzlich belangt werden, wenn er fremden Traffic unerlaubt beansprucht, aber eben nur dann, wenn seine Verantwortung vor Gericht festgestellt wurde.
Naja, Bilder die "rumliegen" können u.U. auch schon als veröffentlicht gelten, da wäre ich zumindest vorsichtig. Schlussendlich können alle drankommen, fragt sich eben nur, in welcher Reihenfolge.
Dank und Gruß,
Hi,
»» Was ist, wenn nun das geklaute Bild bei Hoster x als Datei liegt und in Hottes Forum gezeigt wird (kein Link sondern als img-Tag im Browser), wer haftetn da?
all diese Punkte sind im Hinblick auf die genannten Urteile irrelevant. Die Frage ist, *wer* entschieden hat, das spezielle Bild in das Forum zu bringen, nicht auf welche Weise. Dieser "wer" kann höchstens noch zusätzlich belangt werden, wenn er fremden Traffic unerlaubt beansprucht, aber eben nur dann, wenn seine Verantwortung vor Gericht festgestellt wurde.
Hmm, noch nicht ganz klar. User Pilgrim hat eine Schraube gefunden und will die den anderen Pilgern in Hottes Forum zeigen. Leider hat Pilgrim keinen Fotoapparat, sucht daher im Internet und findet schließlich ein Bild mit einer (fast dieselbe) Schraube drauf. Pilgrim speichert das Schraubenfoto auf seiner Festplatte und lädt es dann per (HTT*egal) in Hottes Forum.
Tage später...
Der Künstler, der einst das Foto mit der Schraube geschossen hat, findet genau dieses Bild in Hottes Forum und erstattet Anzeige gegen Hotte wegen einer Urheberrechtsverletzung. Hotte reicht die Anzeige an Pilgrim weiter. Pilgrim geht in den Knast und Hotte löscht das Bild mit einem rm*.
Meinst Du das?
Hotte
Ahoi,
Der Künstler, der einst das Foto mit der Schraube geschossen hat, findet genau dieses Bild in Hottes Forum und erstattet Anzeige gegen Hotte wegen einer Urheberrechtsverletzung. Hotte reicht die Anzeige an Pilgrim weiter.
Du kannst eine Anzeige nicht weiterreichen. Ich fürchte, du missverstehst das Prinzip und siehst eine Lücke (für wen auch immer) wo keine ist.
Dank und Gruß,
Hallöle!
Der Künstler, der einst das Foto mit der Schraube geschossen hat, findet genau dieses Bild in Hottes Forum und erstattet Anzeige gegen Hotte wegen einer Urheberrechtsverletzung. Hotte reicht die Anzeige an Pilgrim weiter. Pilgrim geht in den Knast und Hotte löscht das Bild mit einem rm*.
Eine Urheberrechtsverletzung ist in diesem Sinne keine Straftat, deswegen besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und also kann man auch nicht Anzeige erstatten.
Grundsätzlich muß der Künstler zu seinem Anwalt gehen und zusammen mit dem rechtliche Schritte einleiten, eventuell sogar Klage erheben (wenn das Foto von der Schraube nicht sofort vom Server gelöscht wird, bla, blubb).
In den Knast kommt dafür niemand, sondern man wird eventuell zur Zahlung saftigster Schadensersatzsummen verdonnert.
Zusammenfassung: Solche Geschichten sind rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem, der sich gestört fühlt (hier: Urheber) und dem, der angeblich stört (hier: dem Urheberrechtsverletzer). Interessant wäre natürlich die Frage, wer da im eigentlichen Sinne das Urheberrecht verletzt. Ich verstehe das OLG Hamburg so, dass das der Forenbetreiber so lange nicht sein kann, wie er keine Kenntnis vom Sachverhalt hat. Ob der, der das Foto auf den Forenserver hochgeladen hat, haften muß, ist eine Frage, die gesondert zu klären wäre. Meine Ansicht: Eigentlich ja, aber krieg' den Kerl mal...
File Griese,
Stonie
Ahoi,
Eine Urheberrechtsverletzung ist in diesem Sinne keine Straftat, deswegen besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und also kann man auch nicht Anzeige erstatten.
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Straftaten-gegen-das-Urhe.512.0.html ???
Dank und Gruß,
hi,
[..] Ob der, der das Foto auf den Forenserver hochgeladen hat, haften muß, ist eine Frage, die gesondert zu klären wäre. Meine Ansicht: Eigentlich ja, aber krieg' den Kerl mal...
Ja, das ist alles nicht so einfach. Der oder diejenige, der/die "Gabi ist doof" an meine Hauswand gesprüht hat, ist heute noch flüchtig. Und so hafte ich dafür mit meiner Hauswand. Tzz ;-)
Freiheit für Hotte!
Ahoi,
Ja, das ist alles nicht so einfach. Der oder diejenige, der/die "Gabi ist doof" an meine Hauswand gesprüht hat, ist heute noch flüchtig. Und so hafte ich dafür mit meiner Hauswand. Tzz ;-)
Dein Grundverständnis ist falsch. Du hast ja Leute eingeladen, was an Deine Hauswand zu pinnen.
Dank und Gruß,
Hello,
Eine Urheberrechtsverletzung ist in diesem Sinne keine Straftat, deswegen besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und also kann man auch nicht Anzeige erstatten.
Selbstverständlich kann der Betrogene/Geschädigte Anzeige erstatten (Strafantrag stellen). Es handelt sich dabei aber i.a. nicht um ein Offizialdelikt, sondern um ein Antragsdelikt. Ein Offizialdelikt würde z.B. vorliegen, wenn P. Kinderpornos auf Hottes Seite hochgeladen hätte. Dies müsste von den Behörden ohne Strafantrag verfolgt werden.
Liebe Grüße aus Syburg
Tom vom Berg
Hallöle!
Selbstverständlich kann der Betrogene/Geschädigte Anzeige erstatten (Strafantrag stellen). Es handelt sich dabei aber i.a. nicht um ein Offizialdelikt, sondern um ein Antragsdelikt. Ein Offizialdelikt würde z.B. vorliegen, wenn P. Kinderpornos auf Hottes Seite hochgeladen hätte. Dies müsste von den Behörden ohne Strafantrag verfolgt werden.
Genau, so war das. Hach, man sollte gefälligst fertigrecherchieren, bevor man postet, anstatt den Krempel einfach loszuschicken, damit der drängelnde Sohn endlich sein gutes Gespräch kriegen kann! *grmpf*
File Griese,
Stonie
Hi,
ich formuliere mal ein kleines Detail um:
Hmm, noch nicht ganz klar. User Pilgrim hat eine Schraube gefunden und will die den anderen Pilgern in Hottes Forum zeigen. Leider hat Pilgrim keinen Fotoapparat, sucht daher im Internet und findet schließlich ein Bild mit einer (fast dieselbe) Schraube drauf.
Pilgrim veröffentlicht dieses Bild in beliebiger Form in Hottes Forum.
Tage später...
Der Künstler, der einst das Foto mit der Schraube geschossen hat, findet genau dieses Bild in Hottes Forum und erstattet Anzeige gegen Hotte wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Wie schon gesagt wurde wird er das nicht tun, sonst lacht Hotte herzlich. Aber: Der Künstler fordert Hotte auf, das Bild zu entfernen, was - laut den genannten Urteilen - Hotte somit unverzüglich zu tun hat. Außerdem fordert der Künstler von Pilgrim eine exorbitant hohe Geldsumme, die dieser vermutlich zahlen sollte.
Cheatah
Ahoi,
Wie schon gesagt wurde wird er das nicht tun, sonst lacht Hotte herzlich. Aber: Der Künstler fordert Hotte auf, das Bild zu entfernen, was - laut den genannten Urteilen - Hotte somit unverzüglich zu tun hat.
Außerdem fordert der Künstler von Pilgrim eine exorbitant hohe Geldsumme, die dieser vermutlich zahlen sollte.
Da bist Du dir sicher? Der Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes ist Hotte. Was "billiges Ermessen" im Verhältnis zu exorbitant ist, ist ja ein anderes Feld.
Dank und Gruß,
hi,
Da bist Du dir sicher? Der Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes ist Hotte. Was "billiges Ermessen" im Verhältnis zu exorbitant ist, ist ja ein anderes Feld.
Eins ist sicher. Es ist nicht mein Forum, worum ich mir hiern Kopp mache. Wie auch immer:
Vielen Dank für Eure Bemühungen und Links zu Urteilen.
Schönes Wochenende,
Horst Haselhuhn
Hallöle!
Da bist Du dir sicher? Der Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes ist Hotte. Was "billiges Ermessen" im Verhältnis zu exorbitant ist, ist ja ein anderes Feld.
Nein, eben nicht, denn Pilgrim ist kein von Hotte angestellter Autor, der einen von Hotte redaktionell betreuten Artikel veröffentlicht. Hotte stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, auf der Pilgrim etwas veröffentlichen kann. Für Pilgrims Veröffentlichung ist Pilgrim verantwortlich.
Du kannst ja auch nicht den Papierhersteller verklagen, der die Bild beliefert.
File Griese,
Stonie
Ahoi,
Hallöle!
»» Da bist Du dir sicher? Der Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes ist Hotte. Was "billiges Ermessen" im Verhältnis zu exorbitant ist, ist ja ein anderes Feld.
Nein, eben nicht, denn Pilgrim ist kein von Hotte angestellter Autor, der einen von Hotte redaktionell betreuten Artikel veröffentlicht. Hotte stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, auf der Pilgrim etwas veröffentlichen kann. Für Pilgrims Veröffentlichung ist Pilgrim verantwortlich.
Nunja, wenn jetzt der Betreiber aber einen Haufen Kohle damit machen sollte, zB durch Werbeeinnahmen, dass er dort Leute posten lässt. Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, und mindestens eins der Gerichte, bei denen Heise war, sah das auch nicht so eindeutig.
Du kannst ja auch nicht den Papierhersteller verklagen, der die Bild beliefert.
Dies ist eben genau der falsche Vergleich. Ich kann den Computerhersteller nicht verklagen, weil irgendwer später damit Schindluder treibt, das ist klar.
Dank und Gruß,
Hallöle!
Nunja, wenn jetzt der Betreiber aber einen Haufen Kohle damit machen sollte, zB durch Werbeeinnahmen, dass er dort Leute posten lässt. Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, und mindestens eins der Gerichte, bei denen Heise war, sah das auch nicht so eindeutig.
Eben deshalb war dieses Urteil, auf das ich in meinem ersten Posting verlinkt hatte, so sehr wichtig - und dann noch, weil das ein Zeichen dafür ist, dass sich in Hamburg, wo man am Landgericht wohl das Internet noch nicht wirklich verstanden hat, endlich mal ein Richter gefunden hat, der den Landgerichtsheinis das dann auch beibringt.
»» Du kannst ja auch nicht den Papierhersteller verklagen, der die Bild beliefert.
Dies ist eben genau der falsche Vergleich. Ich kann den Computerhersteller nicht verklagen, weil irgendwer später damit Schindluder treibt, das ist klar.
Das ist genau der richtige Vergleich. Du kannst ganz einfach nicht den Hersteller (oder zur-Verfügung-Steller) des Mediums dafür haftbar machen, dass die, die das Medium benutzen, damit Schindluder treiben. Ob es sich dabei um ein Blatt Papier oder einen Datenträger handelt, ist vollständig irrelevant.
File Griese,
Stonie
Ahoi,
Das ist genau der richtige Vergleich. Du kannst ganz einfach nicht den Hersteller (oder zur-Verfügung-Steller) des Mediums dafür haftbar machen, dass die, die das Medium benutzen, damit Schindluder treiben. Ob es sich dabei um ein Blatt Papier oder einen Datenträger handelt, ist vollständig irrelevant.
Naja, das trifft es m.E. wieder nicht. Ich sage ja: hier ist ein Blatt Papier, das hefte ich an mein öffentlich zugängliches schwarzes Brett. Bei Heise ging es ja eher um die Unmöglichkeit, bei 5 Posts/Sekunde das Forum überhaupt noch finanziell aufrecht erhalten zu können. Ob die Richter hie und da Heinis sind, mag ja dahingestellt sein. Wer keine Lust hat, durch die Instanzen zu gehen, kann ja selbst Vorsorge treffen, wenn er das Risiko scheut.
Dank und Gruß,
Hallöle!
Naja, das trifft es m.E. wieder nicht. Ich sage ja: hier ist ein Blatt Papier, das hefte ich an mein öffentlich zugängliches schwarzes Brett. Bei Heise ging es ja eher um die Unmöglichkeit, bei 5 Posts/Sekunde das Forum überhaupt noch finanziell aufrecht erhalten zu können. Ob die Richter hie und da Heinis sind, mag ja dahingestellt sein. Wer keine Lust hat, durch die Instanzen zu gehen, kann ja selbst Vorsorge treffen, wenn er das Risiko scheut.
Verstehe ich das richtig, du sprichst von dem 2006 "berühmt" gewordenen Heise-Foren-Urteil von eben jenem Hamburger Landgericht, das sich schon damals über die gängige Rechtsprechung hinweggesetzt hat? Eben deshalb ist es ja so gut, dass das Oberlandesgericht Hamburg jetzt ein weiteres Urteil des Landgerichts endlich mal kassiert hat. Das Heise-Foren-Urteil hat nämlich dazu geführt, dass jeder, der mal eben Kohle machen wollte mit dieser Tour, auf die auch diese Kochbuchbetreiber gereist sind, zugesehen hat, dass er in Hamburg klagt. Damit ist es jetzt hoffentlich endlich mal vorbei.
Rechtssicherheit zu dem Thema gibt es nicht, jedes Gericht entscheidet anders darüber, wie es die Foren denn sehen möchte. Fakt ist: Wenn sich das durchsetzte, was das Landgericht Hamburg in dem Heise-Foren-Urteil von sich gegeben hat, dann könnten die auf deutschen Servern beheimateten Foren demnächst dichtmachen, denn eine redaktionelle Behandlung jedes einzelnen Beitrags vor der Veröffentlichung sprengt absolut jeden Rahmen.
File Griese,
Stonie
Ahoi,
Rechtssicherheit zu dem Thema gibt es nicht, jedes Gericht entscheidet anders darüber, wie es die Foren denn sehen möchte.
Eben.
Fakt ist: Wenn sich das durchsetzte, was das Landgericht Hamburg in dem Heise-Foren-Urteil von sich gegeben hat, dann könnten die auf deutschen Servern beheimateten Foren demnächst dichtmachen, denn eine redaktionelle Behandlung jedes einzelnen Beitrags vor der Veröffentlichung sprengt absolut jeden Rahmen.
Naja die Abwägung von Rechtsgütern in vielleicht etwas komplizierteren Fragen ist ja u.U. bei OLGs oder beim BGH u.U. auch gut aufgehoben. Inwieweit man sich dann als Mini-Forum-Betreiber u.U. darauf berufen kann, man habe von diesem oder jenem Urheberrechtsverstoß nix gemerkt, wird sich finden.
Dank und Gruß,
hi $name,
Was mit diesem Urteil ebenfalls ins Wanken gerät, ist die "Abmahnfähigkeit"; die Betreiber von Marions Kochbuch hatten ja nicht einfach nur die "Rechteverletzer" angeschrieben, nein, da kam ja sofort eine Abmahnung mit Kostennote an den Forenbetreiber. Das sollte nicht geschehen, sondern der Forenbetreiber zunächst eben nur aufmerksam gemacht werden.
zu dem thema "marions kochbuch".
gruss
shadow
hi $name,
Wo werden denn die Bilder gezeigt?
Doch sicherlich erst im Browser des Users.
Der Forumsbetreiber verweist doch nur auf die Bilder ;-)Aber da sind wir vermutlich wieder beim "zu eigen machen"
Da unterscheiden sich eben Internet und wahres Leben. Wenn ich im wahren Leben darüber Berichte, das in der Sparkasse ein tolles Bild von Fotograf xy hängt, also einen Link gebe, dann ist das OK...
nene, so nicht ganz, wenn du ein bild mit in deinem bericht abdrucken würdest, könnte es schwierigkeiten geben. es ist schon ein unterschied zwischen einem deep-/textlink und einem hotlink auf ein bild.
gruss
shadow
Hello,
Da unterscheiden sich eben Internet und wahres Leben. Wenn ich im wahren Leben darüber Berichte, das in der Sparkasse ein tolles Bild von Fotograf xy hängt, also einen Link gebe, dann ist das OK...
nene, so nicht ganz, wenn du ein bild mit in deinem bericht abdrucken würdest, könnte es schwierigkeiten geben. es ist schon ein unterschied zwischen einem deep-/textlink und einem hotlink auf ein bild.
Aber MEIN Server schickt doch dem Benutzer nur einen Text :-D
Was DER daraus macht, ist doch seine Sache.
Aber Du siehst, die neue Thematik in teilweise über 100 Jahre alte Gesetze zu zwingen, geht nicht so einfach. Hier besteht mMn eine erhebliche Rechtsunsicherheit die durch sehr unterschiedliche und schwafelige Urteile der untershiedlichen Gerichte dokumentiert wird.
Liebe Grüße aus Syburg
Tom vom Berg
hi $name,
| > Da unterscheiden sich eben Internet und wahres Leben. Wenn ich im wahren Leben darüber Berichte, das in der Sparkasse ein tolles Bild von Fotograf xy hängt, also einen Link gebe, dann ist das OK...
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| nene, so nicht ganz, wenn du ein bild mit in deinem bericht abdrucken würdest, könnte es schwierigkeiten geben. es ist schon ein unterschied zwischen einem deep-/textlink und einem hotlink auf ein bild.Aber MEIN Server schickt doch dem Benutzer nur einen Text :-D
Was DER daraus macht, ist doch seine Sache.
*g* ja, ich bin auch immer wieder überrascht was browser so aus meinem quellcode machen ;-)
Aber Du siehst, die neue Thematik in teilweise über 100 Jahre alte Gesetze zu zwingen, geht nicht so einfach. Hier besteht mMn eine erhebliche Rechtsunsicherheit die durch sehr unterschiedliche und schwafelige Urteile der untershiedlichen Gerichte dokumentiert wird.
da wirst du von mir keinen widerspruch hören...
gruss
shadow
Ahoi,
haften tut der, der im Impressum steht. S. a. heise und sein Forum und das Urteil dazu. U.u. aber spielt auch eine Rolle, ob das dir bekannt gemacht wurde oder nicht.
Dank und Gruß,