Hello,
Eine Urheberrechtsverletzung ist in diesem Sinne keine Straftat, deswegen besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und also kann man auch nicht Anzeige erstatten.
Selbstverständlich kann der Betrogene/Geschädigte Anzeige erstatten (Strafantrag stellen). Es handelt sich dabei aber i.a. nicht um ein Offizialdelikt, sondern um ein Antragsdelikt. Ein Offizialdelikt würde z.B. vorliegen, wenn P. Kinderpornos auf Hottes Seite hochgeladen hätte. Dies müsste von den Behörden ohne Strafantrag verfolgt werden.
Liebe Grüße aus Syburg
Tom vom Berg