Gustl: Widerrufsbelehrung korrekt einbinden

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Wie bindet man die Widerrufsbelehrung korrekt in ein Bestellformular ein?

Hi. Rechtlich reicht es vollkommen aus, wenn Du eine Checkbox ankreuzen lässt, in der Du auf Deine AGB hinweist und ohne ankreuzen der Checkbox keine Bestellung möglich ist. Die Checkbox muss sich auf der selben Seite wie der Absendebutton befinden, somit ist ein unmittelbarer Zusammenhang gegeben.

"Haben Sie unsere AGB gelesen, verstanden und erkennen Sie diese an?" Bitte hier ankreuzen ... und auf die AGB verlinken.

Alles andere regeln Deine AGB! Und die müssen geprüft sein!

Es kommt sicher drauf an was Du anbietest. Du kannst das Widerrufsrecht (z.B: bei einer reinen Dienstleistung ohne Warenversand, als Bereitstellung von Daten zu bestimmten Zwecken nach Bezahlung) auch sehr schlau einsetzen. Vgl: § 312d III BGB.

Du bist nicht verpflichtet den Verbraucher "Zu Tode zu schützen". Sonst könntest Du ja gleich schreiben: "Falls Du nun bei mir bestellst könnte das der grösste Fehler Deines Lebens sein! Ich warne Dich!"

Eine gesunde Mischung aus Geschäftstüchtigkeit und Fairness muss aber gegeben sein, und das ist die Checkbox in Verbindung mit den AGB´s.

Lies Dir einfach mal die AGB´s von grossen Bestellseiten durch und übernimm "Strategien in Deine Sprache", dann kannst Du Dir den Anwalt i.d.R. sparen.

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AGB-Auszug (Beispiel):

Ohne Einverständnis dieser AGB durch den User kann keine (... Vertragsgegenstand, Bestellung ...) erfolgen. Der User erklärt sein Einverständnis mit diesen AGB indem er die wörtliche oder sinngemäße Erklärung "Haben Sie die AGB gelesen und sind Sie einverstanden?" durch klicken auf das Eingabefeld "Ja" bestätigt. Damit werden diese AGB Vertragsbestandteil.

... blablabla ...

... können ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Vertragsschluss aber nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des korrekten Widerrufs. Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt, sobald ... (siehe § 312d III BGB.) ... und so weiter ... Der Nachweis über den korrekten Widerruf muss vom User geführt werden.
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PS: Falls mein Beitrag Fehler enthält kann ich nicht von Dir verklagt werden. Durch öffnen dieses Beitrags hast Du dem zugestimmt, grins ...

Theorie: Alles ist möglich - Praxis: Nix funzt - Ich bin eben ein Mann der Praxis

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G. DAVID