Hallo,
zuersteinmal würde ich diese Seite beachten:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/BJNR034200002.html
Das ist die BGB-InfoV. Was man daraus genau befolgt kann schonmal nicht falsch sein ;)
Die Widerrufsbelehrung muss gesondert hervorgehoben sein.
Wenn ich sowas machen würde, würde ich die Widerrufsbelehrrung aus der BGB-InfoV in meine AGB schreiben. Den Gesamten Widerrufs-Teil würde ich fett schreiben.
Im Bestellformular würde ich dann vor dem Senen-Button 2 Checkboxen einfügen.
Eine für die AGB und eine, dass die Widerrufsbelehrung in den AGB zur Kenntnis genommen wurde.
Aber um 100% auf der Sicheren Seite zu sein müsste es wohl Klartext übeer dem Button stehen - denke aber nicht, dass es da Probleme gibt.
Gruß
Alex