Der Martin: AGB auf Internetpräsenz

Beitrag lesen

Hallo,

"AGBs" ist schlicht falsch, weil es nunmal keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungens" gibt (oder doch? ;-)), aber im Alltagsdeutsch ist dieser Fehler auch nicht gerade unüblich (PKWs, ...).

ich würde das nicht als Fehler sehen, sondern als den Regelfall: Der Plural eines mit Einzelbuchstaben abgekürzten Begriffs (also nicht Akronyme und auch nicht Abkürzungen wie "Abk.") wird eigentlich immer durch Anhängen eines -s gebildet, ungeachtet der korrekten Pluralform des ausgeschriebenen Begriffs:

AG    AGs    Aktiengesellschaften (-en)
 CD    CDs    Compact Discs (-s)
 KKW   KKWs   Kernkraftwerke (-e)
 LED   LEDs   Leuchtdioden (-n)
 PC    PCs    Personal Computer (Singular- und Pluralform gleich)
 PKW   PKWs   Personenkraftwagen (Singular- und Pluralform gleich)

Selbst wenn ich die Beispiele CD und PC streiche, weil sie keine deutschen, sondern englische Begriffe abkürzen und somit nicht unter die Regeln deutscher Grammatik fallen sollten (LED genaugenommen auch: Light Emitting Diode), zeigt sich ein deutlicher Trend.
Ich weiß allerdings nicht, ob die Pluralbildung derartiger Abkürzungen überhaupt offiziell geregelt ist. Der allgemein übliche Sprach- und Schriftverkehr verwendet jedenfalls überwiegend das -s für die Pluralbildung dieser Abkürzungen. Mir fällt auch im Moment kein Gegenbeispiel ein.

So long,
 Martin

--
Ordnung ist, wenn man etwas findet, was man gar nicht sucht.