Import von StudiVZ-Fotoalben
Sven
- recht
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Hallo,
ich hatte kürzlich den Gedanken, ob ich in mein Portal eine Funktion einbauen könnte, mit der User beispielsweise ihre bei StudiVZ hochgeladenen Fotoalben importieren könnten.
Technisch kein Problem - rechtlich bin ich aber unsicher, ob ich mich da nicht auf sehr dünnes Eis begebe. Ich denke eigentlich, dass der User, der die Bilder einstellt, auch das Recht an dem Foto hat, und somit selbst entscheiden kann, ob er das in ein anderes Portal importieren lässt oder nicht. Man könnte den Import mit einem Hinweis kennzeichnen, dass das nur für Bilder zulässig ist, an denen der Benutzer auch das Recht hat.
Für manche User wärs eben einfacher - statt alle Bilder erneut hochladen zu müssen, könnten sie sie einfach importieren.
Lässt sich das nachvollziehen? Oder gibt es Argumente, die dagegen sprechen?
Grüße
Sven
Hi,
Ich denke eigentlich, dass der User, der die Bilder einstellt, auch das Recht an dem Foto hat, und somit selbst entscheiden kann, ob er das in ein anderes Portal importieren lässt oder nicht.
ob dies so ist sei mal dahingestellt, denn die Frage ist erst dann von Belang, wenn klar ist, ob die Nutzung eines Dienstes wie StudiVZ zum automatisierten Import irgend welcher Daten in die eigene Website erlaubt ist. Und da behaupte ich mal, dass StudiVZ mit Recht etwas dagegen haben kann.
Cheatah
@@Cheatah:
nuqneH
ob dies so ist sei mal dahingestellt, denn die Frage ist erst dann von Belang, wenn klar ist, ob die Nutzung eines Dienstes wie StudiVZ zum automatisierten Import irgend welcher Daten in die eigene Website erlaubt ist. Und da behaupte ich mal, dass StudiVZ mit Recht etwas dagegen haben kann.
„Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten […]“ [AGB §5.4.3]
Qapla'
Hello,
ob dies so ist sei mal dahingestellt, denn die Frage ist erst dann von Belang, wenn klar ist, ob die Nutzung eines Dienstes wie StudiVZ zum automatisierten Import irgend welcher Daten in die eigene Website erlaubt ist. Und da behaupte ich mal, dass StudiVZ mit Recht etwas dagegen haben kann.
„Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten […]“ [AGB §5.4.3]
Das heißt dann also, dass ich mir die Bytes per Brief schicken lassen muss!
Für mich ist ein Browser auch ein Computerprogramm, dass automatisiert Daten abruft und anzeigt.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg

... denn die Frage ist erst dann von Belang, wenn klar ist, ob die Nutzung eines Dienstes wie StudiVZ zum automatisierten Import irgend welcher Daten in die eigene Website erlaubt ist.
Die Frage ist erst dann von Belang, wenn ein Dienst wie StudiVZ eine solche Nutzung von seiner Erlaubnis abhängig machen kann.
*Verdamt wo ist mein Beitrag? nochmal:*
ich hatte kürzlich den Gedanken, ob ich in mein Portal eine Funktion einbauen könnte, mit der User beispielsweise ihre bei StudiVZ hochgeladenen Fotoalben importieren könnten.
Technisch kein Problem - rechtlich bin ich aber unsicher, ob ich mich da nicht auf sehr dünnes Eis begebe.
...Oder gibt es Argumente, die dagegen sprechen?
Wahrscheinlich nur die, die auch gegen das Betreiben eines Portals sprechen.
Was meinst Du denn genau mit "Importieren"? Wer macht was wie mit welchen Dateien?