Haftung für User Generated Content
Markus Möller
- recht
0 hotti3 Alex0 Texter mit x
Hallo zusammen,
wer ist eigentlich für User Generated Content verantwortlich. Wer haftet für Forumbeiträge, Gästebucheinträge, Produktbewertungen oder Wikipedia-Artikel?
Kann der Seitenbetreiber für diese Texte zur Rechenschaft gezogen werden (z.B. bei übler Nachrede) oder ist es möglich, sich mit entsprechenden AGBs aus der Affäre zu ziehen und die Verantwortung auf den User, der die Texte verfasst hat, abtreten?
Würde mich mal interessieren. Gerade bei Facebook, Twitter oder wordpress.com kann ich mir nicht vorstellen, dass die Betreiber für die Beiträge der User verantwortlich sind.
Wer kann mir weiterhelfen? Welche Pflichten hat der Seitenbetreiber und welche rechtlichen Klauseln (in Bezug auf User Generated Content) sollten in den AGBs/Impressum keinesfalls fehlen.
Vielen Dank und Gruß
Markus
hi,
ein Webseitenbetreiber bezahlt Geld an Personen, die er vielleicht noch nicht einmal vom Namen her kennt. Diese Personen betreiben Webserver, Router, Massenspeicher u.a. Hard-/Software in einer für den Webseitenbetreiber absolut unvertrauenswürdigen Umgebung.
Zum "Dank" für den geleisteten Obolus darf ein Wenseitenbetreiber in dieser nicht-vertrauenswürdigen Umgebung Inhalte darstellen obwohl er sich aufgrund der trustless environment gar nicht sicher sein kann, dass es tatsächlich seine eigenen Inhalte sind, die da gezeigt werden.
Über ein solches Geschäftsmodell sollte jeder Seitenbetreiber einmal ernsthaft nachdenken, ich finde es mehr als fragwürdig, dass sich daraus irgendwelche Pflichten ergeben sollten.
Hotte
Hallo,
solange der Seitenbetreiber sich den Content nicht zu eigen macht, besteht erstmal kein Problem.
D.h. es muss schon klar erkennbar sein, dass der Eintrag von einem User kommt und nciht zum sonstigen Seiteninhalt gehört.
Jetzt können User eigentlich anstellen, was sie wollen. Der Seitenbetreiber hat damit erstmal nichts am Hut.
Er haftet zivilrechtlich und strafrechtlich erst, wenn er von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis erlangen musste (also wenn er sich der Kenntnis grob fahrlässig entzogen hat).
Das ist dann je nach Rechtsverletzung anders zu beurteilen. Bei manchen Dingen, wie z.B. einer offensichtlichen Beleidigung dürfte es sicher schon ausrechen, wenn der Seitenbetreiber im gleichen Thread auch ein Posting hinterlässt.
Bei Urheberrechtsverletzungen - z.B. ein Foto-Forum - ist es dem Seitenbetreiber unzumutbar und wohl meist auch so gut wie unmöglich nachzuvollizehen, ob der User wirklich die Rechte hat. In diesem Fall ist der Seitenbetreiber dann sicher, bis der Hinweis des Rechteinhabers kommt.
Egal ob selbst Kenntnis erlangen oder durch Hinweis - sobald er davon Wind bekommt, muss er unverzüglich Handeln, ansonsten haftet er neben dem User auch selbst für alle Folgen.
Mit dem Hinweis eines Rechteinhabers kann aber gleich auch eine Unterlassungserklärung verbunden sein. Unterschreibt der Seitenbetreiber diese, so schuldet er beim nächsten mal die Vertragsstrafe, egal ob er Kenntnis hat oder nicht.
Dies ist in großen Foren totaler Schwachsinn. Es gibt zwar glaube ich einige Urteile, die solche Unterlassungserklärungen stützen, aber langsam kommen die Richter auch dahinter, dass man dann gleich das Forum schließen könnte und es also unzumutbar ist eine Unterlassungserklärung zu verlangen.
Ich kenne die österreichische Gesetzeslage ein bisschen besser. Dort ist es so, dass der Betreiber die Kontaktdaten des Users, der den Verletzenden Inhalt reingestellt hat sofort an den Verletzen herausgeben muss. (Das müssen nicht die echten sein - eben einfach das, was der User beim Betreiber angegeben hat.)
Ich glaube, dass das in Deutschland nicht so einfach geht und der Verletzte dafür erstmal eine Anzeige machen muss - bin mir aber nicht sicher.
Vor allem bei kostenpflichtigen Seiten - z.B. ein Firmenverzeichnis, wo die auch Bilder einstellen können - ist es sehr zu empfehlen in den AGB eine Klausel aufzunehmen, dass der Betreiber ohne den User zu fragen Bilder löschen oder ganze Profile deaktivieren darf, sobald er Kenntnis von einer Rechteverletzung bekommt und das auch einigermaßen glaubwürdig ist.
Tut er das nicht, steht er in der Zwickmühle - einerseits muss er sofort den Content löschen, weil er sonst Schadenersatz zahlen muss. Andererseits muss er den Content online halten, weil er sonst Schadenersatz zahlen muss...
So das wars erstmal von mir ;)
Gruß
Alex
Kann der Seitenbetreiber für diese Texte zur Rechenschaft gezogen werden (z.B. bei übler Nachrede) oder ist es möglich, sich mit entsprechenden AGBs aus der Affäre zu ziehen und die Verantwortung auf den User, der die Texte verfasst hat, abtreten?
Nur wenn derartige AGBs zwischen dem Seitenbetreiber und dem Verletzten wirksam geworden sind, also so gut wie nie.
Ansonsten ist Alexs Beitrag nichts hinzuzufügen.