Man, jetzt kommen wir vom Tausendsten ins Hundertste.
»» »» Natürlich. Es kommt ja immer auch auf den Kontext an. "Zeig mal!" enthält ja sogar "pornographische" Bilder von Kindern.
»»
»» Meinst Du explizit geschlechtsbetonte nichtpornographische Bilder die in anderem Kontext pornographisch sein könnten? Wenn nicht, dann verstehe ich nur Bahnhof.Nein, ich meine pornographische Bilder. Pornographie ist, gemäß einem BGH-Urteil z.B. wenn ein Penis soweit erigiert ist, daß er mindestens im Winkel von (AFAIR) 45 Grad absteht ...
Ich kenne bei weitem nicht alle BGH-Urteile sage aber dennoch ganz entspannt - Unsinn.
Bei den 45° (es gibt auch andere Urteil mit anderen Angaben) geht es darum ob eine gewisse "Erregung" vorliegt. Diese Erregung ist bei einer Definition von Pornographie ein Kriterium von mehreren welches vorliegen muß, damit es sich um Pornographie handelt.
Ob es das ist, kommt auf den Kontext an.
Das stimmt in Bezug darauf, ob ein Bild, welches einen entsprechend erigierten Penis zeigt, Pornographie ist.
Und wenn es keinen Kontext gibt, oder dieser minimal ist (wie üblicherweise im Pornofilm, wo es primär um die Reduzierung/Konzentration aufs Geschlechtliche geht, *dann* ist es halt jugendgefährdend.
Wenn es keinen oder nur minimalen "was auch immer" gibt, dann ist das der Kontext. Der in den meisten Pornos entscheidende Kontext ist, daß sie vordergründig dazu da sind, den Betrachter sexuell zu erregen. Dieser Kontext ist es, der aus expliziten Aufnahmen des Geschlechtsaktes oder der erregten Geschlechtsteile Pornographie macht.
Pornographische Szenen in "künstlerischen" Filmen sind auch für unter 18-Jährige ggf. erlaubt (s. BGH-Entscheidung zu "Im Reich der Sinne")
Leider konnte ich den Urteilstext nirgends finden. Sollte der Begriff "Pornographie" darin tatsächlich in der Bedeutung verwendet worden sein, stellt das nach meiner Einschätzung eine Ausnahme dar.
gefunden habe ich:
"Der Bundesgerichtshof hat, dem Urteil des Berliner Landgerichts folgend, Oshimas "Reich der Sinne" freigegeben. Schon am 29. Juni vergangenen Jahres hatte eine Große Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken die Beschlagnahme von Pasolinis "Salò" mit gleicher Begründung aufgehoben: der Streifen sei nicht pornographisch."
Quelle
"Trotz eindeutiger Szenen und Aufnahmen ist „Im Reich der Sinne“ kein pornographischer Film."
Quelle
Wenn ich jetzt aber so drüber nachdenke, dann stelle ich fest, daß ich FKKler geworden bin (bzw. auch allg. einen unverkrampften Umgang mit Nacktheit und zur Sexualität habe). Meine Eltern waren keine FKKler (es gab in unerer Gegend allerdings auch nicht wirklich die Möglichkeit dazu). Ich vermute mal, daß auch das kindliche/jugendliche Studium der "Sonnenfreunde" zumindest ein Stückchen im Mosaik dazu war.
Da meine Eltern FKKler waren (wie gegen Ende über 80% in der DDR zumindest FKK-Erfahrung hatten) gab es bei mir kein Mosaik hin zum Nacktbaden. Ein Stein eines anderen Mosaiks war, daß mir mit 10 oder 11 ein Klassenkamerad ein Pornoheft gezeigt hat. (Es war von der platt-profanen Art, wie ich bis Heute nichts damit anfangen kann.) Dennoch ist mir erst Jahre später bewußt geworden, was der Soldat im Schützengraben zu suchen hat. Was das Mosaik gezeigt hätte, wenn es auch nur ansatzweise fertiggeworden wäre weiß ich nicht.