Moin!
Naja, und da tappt man glaube ich in eine Fall. Es geht hier um Abwägung, nicht ums allumfassende Prinzip. Denn weder soll der Staat alles regeln (=Diktatur, dann ist "der Staat" ja in der Regel auch nur ein Clique), noch helfen diese angeblichen "freiwilligen Selbsverpflichtung", denn dann greift die Ego-Psychologie jedes einzelnen: "wieso, wenn der sich nicht dran hält, warum muss ich". Schiedsrichter muss schon sein. Ist beim Fussball auch so. Und das heißt nicht, dass die Spieler dann nicht spielen dürften. Insofern finde ich das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes auch wirklich sinnbringend und würde für eine Verfassungsbeschwerde plädieren.
Aber wieso muss andauern das BVerfG die Gesetzgebung unserer Politiker "fixen", nur weil die handwerkliche Fehler machen?
Ich bin mir im übrigen noch nicht mal sicher, ob das Verfassungsgericht wirklich in allen derzeit laufenden oder absehbaren Verfahren immer komplett in meinem Sinne entscheiden würde. Die Politik hat innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen ja doch einen gewissen Spielraum für die Gestaltung der Gesetze. Und gerade deshalb ist es wichtig, sich nicht immer erst in letzter Instanz auf das Verfassungsgericht zu verlassen, damit es die schlimmsten Auswüchse repariert, sondern schon lange vorher in den Gestaltungsprozess der politischen Willensbildung einzugreifen.
Denn ansonsten müssen wir erst einmal mit den gemachten Gesetzen leben. Die Vorratsdatenspeicherung ist beispielsweise Realität. Dass deren Nutzung per Verfügung beschränkt ist und über den Erfolg der Maßnahme berichtet werden muss, ändert nichts an der Tatsache, dass diese Daten jetzt anfallen.
- Sven Rautenberg