Hallo
»» Die Verträge mit den Providern und das angestrebte Gesetz sind also offensichtlich nicht verfassungsgemäß.
Die Verträge (schon deren Entwürfe) dokumentieren mMn die Gründung einer kriminellen Vereinigung, denn in diesem Maßstab am geltenden Recht vorbei Verträge dieser Tragweite zu schließen, ist in meinen Augen eine Straftat.
Juristisch kann ich das nicht beurteilen. Mein Bauchgefühl sagt aber auch, dass das faul ist. Da darf dann wohl wieder ein Gericht ran. Würde mich nicht wundern, wenn es wieder mal das BVG ist.
Tschö, Auge