LX: Paradebeispiel für juristischen Bullshit

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Hallo!

Ich habe nie behauptet, dass Studium selbst sei Bullshit gewesen. Aber inzwischen bekommen wir in sehr vielen Bereichen derartige Gesetzgebungen untergeschoben (beispielsweise den Hackertool-Paragraphen im Strafrecht, der erstmals einen rein subjektiven objektiven Tatbestand hat - schon wieder ein Paradox).

Als nächstes kommt man früher oder später zum Abmahnwesen. Ich kenne nur ein einziges Land, in dem eine erste Abmahnung Geld kosten darf: Deutschland. In Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden, Norwegen (die diesbezüglichen Gesetze anderer Länder sind mir leider nicht bekannt) darf erst die zweite Abmahnung, die frühestens 14-30 Tage nach der ersten verschickt werden darf, Geld fordern.

Natürlich sind das alles Bereiche, vor denen man im Grundstudium sorgsam bewahrt bleibt. Wenn man allerdings anfängt, sich zu spezialisieren (in meinem Fall auf dem recht weiten Feld der Rechtsinformatik), bekommt man ziemlich viel von oben genannten Dingen mit.

Übrigens: kennst Du den heiligen Gral der Rechtsinformatik? Ein System, dem man einen Sachverhalt eingibt und das die Rechtsfolgen ausspuckt. Der Standardfall, mit dem solche Systeme bei uns getestet werden sollten, lautete: "A schlägt B einen Nagel in den Kopf. Wem gehört der Nagel?"... und da behaupte noch jemand, dass es nicht auch Juristen mit Humor gibt.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a