Beim Zurückfahren ist für LKW in Österreich ohnehin ein Einweiser vorgeschrieben.
Nachtrag: der korrekte Wortlaut in § 13 Abs. 3:"Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat sich der Lenker [...] von einer geeigneten Person einweisen zu lassen.
Beim Zurückfahren ist für LKW in Österreich ohnehin ein Einweiser vorgeschrieben.
Nachtrag: der korrekte Wortlaut in § 13 Abs. 3:"Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat sich der Lenker [...] von einer geeigneten Person einweisen zu lassen.