Thomas: Impressum

Wie sieht ein rechtssicheres Impressum aus? Aktuelle Fachmagazine wie das PC-Magazin sagen es gehört die Anschrift + die Telefonnumer rein
Andere Seiten haben Infos laut Telemediengesetz und laut Presserecht

Normalerweise müßte es doch genügen
Vorname Nachname
Straße
PLZ ORT
TEL
Steuer-Nummer

Mein "Musterimpressum" aus 5 verschiedenen Websiten gemixt aber vor allen was bringen "Nutzungsbedingungen"? Denn es ist doch logisch das Internet basiert auf Links und entsprechend ist es klar das man durch Links auch auf andere Seiten kommen kann.

Impressum

In Person:
Kleiner Mann
Straße des Friedens 5
00000 Stadt ohne Namen
Deutschland

Festnetz: 0190 99999
Fax: 0190 6666
Handy 0160 00000000

e-Mail Kontakt: email@email.de

Steuer-Nr. xxx/xxxxx
Ust-Id-Nr: xxx

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siehe oben

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  1. Hi,

    Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
    dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite
    ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden,
    dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

    Bitte informiere dich, warum das von der Mehrzahl denkender Menschen für Blödsinn gehalten wird.

    MfG ChrisB

    --
    Light travels faster than sound - that's why most people appear bright until you hear them speak.
  2. Hallo!

    Ladungsfähige Adresse, Steuernummer, ggf. noch Hinweise zu Urheber- und Markenrechten bezüglich der Webseite gehören ins Impressum.

    Der sogenannte "Disclaimer" ist rechtlich bestenfalls als Absichtserklärung für Verstöße bei Inhalten und Verlinkung zu sehen. In der Regel haftet man unabhängig von eigenen Aussagen für alle strafbaren Inhalte - sobald man von ihnen Kenntnis erlangt hat und die kürzeste Zeit vergangen ist, die nach allgemeinem Verständnis nötig ist, diese bzw. die Verlinkung zu ändern.

    Nutzungsbedingungen bringen nur dann etwas, wenn sie sich auf Inhalte der Seite beziehen, die nicht per se weiterverwendet werden dürfen, also bspw. Bilder und Texte. Siehe dazu das Urheberrecht.

    Gruß, LX
    P.S.: Der obenstehende Text ist ohne jede Gewähr und ganz bestimmt keine Rechtsberatung. Im Zweifel gehe man zur Sicherheit zu einem Anwalt seines Vertrauens.
    P.P.S.: Wer einem Anwalt vertraut, sollte möglicherweise einen Neurologen seines Vertrauens aufsuchen.
    P.P.P.S.: Wer... ach, lassen wir das...

    --
    RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
    RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
  3. Hallo,

    Wie sieht ein rechtssicheres Impressum aus? Aktuelle Fachmagazine wie das PC-Magazin sagen es gehört die Anschrift + die Telefonnumer rein
    Andere Seiten haben Infos laut Telemediengesetz und laut Presserecht

    im Impressum eines Webauftritts muss Name und Postanschrift des Betreibers (keine Postfachadresse!) sowie der Name für den Inhalt verantwortlichen Person (auch bei Unternehmen eine *Person* als Ansprechpartner) stehen, und "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post".

    Ob eine Telefonnummer erforderlich ist oder eine Mailadresse auch schon die Forderung erfüllt, wird immer wieder diskutiert. Bei privaten Webauftritten wird gern argumentiert, dass die Telefonnummer zu den schützenswerten personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG gehört und daher weggelassen werden kann; dass das Argument sehr schwach ist, merkt man daran, dass es auf die Postanschrift ebenso zuträfe, diese aber zwingend gefordert wird.

    Normalerweise müßte es doch genügen
    Vorname Nachname
    Straße
    PLZ ORT
    TEL
    Steuer-Nummer

    Die Steuernummer hat im Impressum nichts verloren, auch wenn LX das nochmal bestätigt. Falls du eine UStID-Nummer beim Finanzamt beantragt hast, gehört die mit ins Impressum, die normale deutsche Steuernummer aber nicht.

    Mein "Musterimpressum" ...

    Impressum

    In Person:
    Kleiner Mann
    Straße des Friedens 5
    00000 Stadt ohne Namen
    Deutschland

    Festnetz: 0190 99999
    Fax: 0190 6666
    Handy 0160 00000000

    e-Mail Kontakt: email@email.de

    Steuer-Nr. xxx/xxxxx
    Ust-Id-Nr: xxx

    Und Schluss hier, die Steuernummer auch weg, die muss auf Rechnungen stehen, geht aber sonst niemanden was an. Und damit hättest du die Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (siehe TMG §5).

    Bitte keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt !

    Haha. Da wird sich auch jeder dran halten! :-)

    Haftungsausschluß - Disclaimer
    Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, ...

    Dieses Märchen hat ChrisB schon angekreidet. Zu Recht.

    Eine Vervielfältigung, der auf diesen Seiten angebotenen Dateien und Texte,
    auf ein jegliches Medium bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

    Abgesehen davon, dass dieser Satz zwei Kommas zuviel enthält, ist es unnötig, auf diesen Sachverhalt extra hinzuweisen. Das Urheberrecht gilt auch ohne expliziten Hinweis darauf.

    Hinweis gemäß Teledienstgesetz

    Das gibt's seit März 2007 nicht mehr.

    So long,
     Martin

    --
    Zwei Stammtischbrüder:
    Hier steht, dass laut Statistik über 60 Prozent aller Ehefrauen fremdgehen.
    Was soll ich mit dieser Information? Ich brauche Namen, Fotos, Telefonnummern ... !
    1. Um das noch einmal klarzustellen: bei gewerblichen Angeboten gehört die Steuernummer des Unternehmens mit ins Impressum; die private Steuernummer ist natürlich nicht impressumspflichtig.

      Gruß, LX

      --
      RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
      RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
      1. Hallo,

        Um das noch einmal klarzustellen: bei gewerblichen Angeboten gehört die Steuernummer des Unternehmens mit ins Impressum; die private Steuernummer ist natürlich nicht impressumspflichtig.

        wo steht das, bzw. aus welcher Vorschrift liest du das heraus? Ich habe bisher nur gegenteilige Informationen gehört. Selbst mein Steuerberater riet mir, die Steuernummer niemals öffentlich anzugeben, weil ich damit Missbrauch ermöglichen würde[1].

        Nebenbei bemerkt: Ich habe nur eine einzige Steuernummer, die ich im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung erhalten habe. Eine "private" Steuernummer habe ich nie gehabt, habe ich bis heute nicht.

        So long,
         Martin

        [1] Die Argumentation: Wenn ein Fremder beim Finanzamt anruft, sich für mich ausgibt und auch noch meine Steuernummer angibt, hat er gute Chancen, über meine Steuerangelegenheiten Auskunft zu bekommen. Das würde mich zwar nicht jucken, aber immerhin.

        --
        Computer funktionieren grundsätzlich nicht richtig.
        Wenn doch, hast du etwas falsch gemacht.
  4. Ein Blick in §5 Telemediengesetz bringt die Aufklärung.
    http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html

    Von einer Steuernummer steht da nichts sondern lediglich von einer Umsatzsteueridentifikationsnummer, so man eine hat.

    Auch eine Telefonnummer ist nicht zwingend vorgeschrieben.
    Wobei ich mich frage, wieso man einer selbsständige Tätigkeit nachgehen will und dann die Telefonnummer verschweigt?

    Alles andere wie Disclaimer und Hinweise auf das Urheberrecht sollte man weglassen.

    Je mehr man schreibt, desdo größer ist die Gefahr, etwas zu schreiben, was abmahngefährdet ist.

    Gruß

    Nobbi

    1. Ich bastle gerade an einer Website für 'ne Kneipe.
      Da gehört also auf jeden Fall die Umsatzsteuernummer des Betreibers mit rein?
      Daß Disclaimer Quatsch sind, hab ich mittlerweile auch mitgekriegt.
      :-p Gruß Wastl

      1. Da fällt mir gerade ein:
        Die Baustelle steht bereits im Netz und ich benutze darauf ein urheberrechtlich geschütztes Photo, das ich mir bei Google besorgt habe.
        Wenn ich den Urheber nun kontaktiere und nachfrage, ob ich die Graphik eventuell nutzen kann und der schickt mir eine Abmahnung, hab ich dann die Arschkarte gezogen und muß zahlen, oder kann ich mich mit der Email aus der Affaire ziehen.
        :-)
        Gruß Wastl

        1. Tach,

          Wenn ich den Urheber nun kontaktiere und nachfrage, ob ich die Graphik eventuell nutzen kann und der schickt mir eine Abmahnung, hab ich dann die Arschkarte gezogen und muß zahlen, oder kann ich mich mit der Email aus der Affaire ziehen.

          wie LX schon sagte: Bei rechtlichen Fragen wende dich an den Anwalt deines geringsten Mißtrauens. Ansonsten solltest du keine urheberrechtlich geschützen Dinge ohne Nutzungsberechtigung nutzen, wenn du nicht mit den Konsequenzen leben möchtest.

          mfg
          Woodfighter

      2. Hi!

        Ich bastle gerade an einer Website für 'ne Kneipe.
        Da gehört also auf jeden Fall die Umsatzsteuernummer des Betreibers mit rein?

        Die Kneipe wird vermutlich nicht europaweit tätig sein, also wird sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UstID) beantragt haben. Die UstID darfst du nicht mit anderen Steuernummern verwechseln. Man erkennt die UstIDs daran, dass sie mit zwei Buchstaben anfangen, in Deutschland mit DE.

        Sollte die Kneipe doch im Europäischen Binnenmarkt tätig sein und dafür eine UstID beantragt haben, dann musst du sie aufführen. Alle anderen Steuernummern sind für die Anbieterkennung irrelevant.

        Lo!

  5. Dazu noch was anderes.
    Ich habe eine Domain, auf der bisher nichts zu sehen ist. Einfach ne leere Seite. Muss da auch schon was drauf? Wie siehts mit den Seiten der Art "hier entsteht bald..." aus, die teilweise auch jahrelang zu sehen sind?

    Irgendwann soll bei mir mal was privates zu sehen sein, allerdings am besten auch nicht direkt, sonder höchstens als Subdomain die dann keiner kennt, und dann noch mit Anmeldung.
    Braucht ein Passwortformular auch schon ein Impressum?

    1. Hallo Encoder,

      Dazu noch was anderes.
      Ich habe eine Domain, auf der bisher nichts zu sehen ist. Einfach ne leere Seite. Muss da auch schon was drauf? Wie siehts mit den Seiten der Art "hier entsteht bald..." aus, die teilweise auch jahrelang zu sehen sind?

      Irgendwann soll bei mir mal was privates zu sehen sein, allerdings am besten auch nicht direkt, sonder höchstens als Subdomain die dann keiner kennt, und dann noch mit Anmeldung.
      Braucht ein Passwortformular auch schon ein Impressum?

      Private Seiten benötigen kein Impressum - leider ist eien Seite, die öffentlich erreichbar ist, nciht privat im Sinne der Richter. Du darfst zwar Deine Meinung kund tun in Deutschland, es sollte aber schon ersichtlich wein, wer diese Meinung vertritt. Stichwort: Anbieterkennung.

      Eine mit einem Passwort geschützte Seite ist dagegen wirklich privat und benötigt kein Impressum.

      Wenn Du diese Auskünfte rechtssicher haben möchtest, hilft Dir natürlich nur der Rechtsanwalt. :-)

      Viele Grüße,
      Marc.

      --
      Und immer schön
      validieren (http://validator.w3.org/)
      1. Dann gibts aber ja doch Unterschiede?
        Irgendwas ist ja immer erreichbar. Und wenns nur die vom Provider angebotene Seite "hier gibts bald ..." ist.
        Gehts hier wirklich um die Meinungsäußerung, oder um den Inhaber an sich
        Unserem Rechtssystem fällt bestimmt mal ein, dass es auch schon eine Meinungsäußerung ist, wenn ich nur meine dass man bitte seine Zugangsdaten eingeben möge :-)

  6. Hallo Thomas,

    probier den Impressums-Assitenten mal, aber lass den Haftungsausschluss weg - kann im Zweifelsfall sogar gegen dich verwendet werden!

    Viele Grüße,
    Marc.

    --
    Und immer schön
    validieren (http://validator.w3.org/)