Hello,
"mit dem Brief" ist keine greifbare Zeitangabe. Das auf dem Brief vermerkte Datum? Das Datum des Poststempels? Das Datum, an dem ich den Brief erhalten habe?
Das muss es auch nicht sein, denn Szenario:
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Provider publiziert ein "Invitation ad Offerendum", indem er seinen Tarif
veröffentlicht und ein Formular zur "Bestellung" mitschickt -
Kunde füllt das Formular aus und gibt damit das Angebot im Sinne des Vertragsrechtes ab
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Provider sendet den Brief, in dem er das Angebot annimmt, indem er den Freischaltetermin
mitteilt und vielleicht noch ein paar Buchhaltungsdatails.
Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Diese Vorgehensweise wird gerne gewählt, _weil_ sie juristisch absolut unmissverstöndlich ist, aber von Verbrauchern so gerne missverstanden (unterschöätzt) wird.
Ist das als "ungeschickt formuliert" oder als "verbindlich" zu werten?
Nein, das ist von Profis formuliert!
Es bleibt einzig die Beweisnot des Anbieters, die aber meistens durch einen unbedachten Brief des Verbrauchers mit Bezug auf die Bestätigung beseitigt wird :-)
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg