Hello,
ich glaube, wir haben hier ein Problem der Nomenklatur.
Ja, das Problem mit dem Verständnis ist hier allgemein bekannt. Der Gesetzgeber ändert aber nichts daran und die Juristen verdienen immer wieder an diesem Missverständnis.
Ein *Angebot* abzugeben, also etwas anzubieten, heißt doch, selbst die Initiative zu ergreifen.
Das ist nicht gleichbedeutend. Die bunten Prospekter vom Baumarkt in seinem Briefkasten sind eben keine Angebot, selbst wenn das drüber steht. Es sind Aufforderungen zum Angebot. Das Angebot machst Du dann an der Kasse, wenn Du sagst: das möchte ich jetzt zum aufgedruckten Preis mitnehmen und die Annahme wird implizit durch die Kassiererin vorgenommen, wenn sie von Dir die Endsumme verlangt. Dann ist der Vertrag zustande gekommen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg