Guten Abend,
ich glaube, wir haben hier ein Problem der Nomenklatur.
Scheint mir eher so, als ob dir der schon gefallene Begriff Invitatio ad offerendum nicht geläufig ist.das stimmt, zumal auch der verlinkte Wiki-Artikel offensichtlich nicht ganz korrekt ist - abgesehen davon, dass ich auch den Begriff "Anpreisung" noch nie im nichtjuristischen Sprachgebrauch gelesen oder gehört habe.
Aus juristischer Sicht ist der Artikel zumindest Stand heute weitgehend korrekt.
Hintergrund dieser Angebot-Annahme-Terminologie ist nicht das Ziel der Juristen, den Laien möglichst auszuschließen. Vielmehr geht es darum, zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem des Vertragsschlusses, einen Vertrag zu haben, der alle notwendigen Bestandteile (sog. Essentialia Negotii) enthält. Deshalb ist ein Vertrag (besondere Vorschriften mal außen vor gelassen) zunächst IMMER eine Kombination aus Angebot und Annahme. Dabei muss das Angebot so gestaltet sein, dass der Annehmende nur noch "Ja" sagen muss.
Dieses System ist m.W. auch schon etwas älter, entstammt also nicht der heutigen heißen Gesetzesnadel.
Und es hat durchaus einen Sinn. Stell Dir vor, Du siehst einen Fernseher im Schaufenster. Wäre dies bereits ein Angebot im juristischen Sinne, so könntest Du einfach sagen, ja, den nehm ich und würdest einen Kaufvertrag schließen. Kommt jetzt nach Dir noch jemand, noch bevor der TV aus dem Schaufenster genommen wird, so würde auch der einen Kaufvertrag für *genau diesen* TV schließen. Der Händler müsste dann erfüllen oder ggf. Schadenersatz leisten. Ein solches System wäre extrem händlerfeindlich.
Falsch ist zum Beispiel, dass im Supermarkt der an der Ware oder am Regal angegebene Preis nicht verbindlich ist. Im Gegenteil: Ich habe selbst schon in einigen Fällen davon profitiert, dass Ware falsch ausgezeichnet war und ich darauf bestanden habe, den Artikel zum aufgeklebten Preis zu bekommen. Zuletzt beim Elektro-Discounter mit dem roten Logo, wo ich eine DVD für 7.99EUR bekommen habe, obwohl sie eigentlich 17.99EUR hätte kosten sollen. Ich glaube nicht, dass die Jungs die Ware so deutlich unter dem regulären Preis rausrücken würden, wenn sie nicht wüssten, dass sie einen Fehler gemacht haben und nicht anders können.
Hier irrst Du, wie Gunther und Bademeister schon geschrieben haben.
Nicht umsonst steht auch oft in den Werbeprospekten: Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der an der Ware angebrachte Preis.
Das hat allerdings meist werbe- und wettbewerbsrechtliche Gründe.
Gerade bei juristischen Themen ist die Laienansicht oft ungenau, weil sie den Sachverhalt nur auf den ersten Blick bewertet. Die zugrunde liegenden abstrakten Gestaltungen existieren aber, um möglichst viele Lebenssachverhalte möglichst allgemeingültig erfassen und rechtlich bewerten zu können.
Gruß, Thoralf