Der Martin: Vertragsschluss

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Hi,

so ist es bei Lidl beispielsweise üblich, dass bei besonders attraktiven Angeboten nur zwei bis drei Exemplare des angebotenen Gegenstands vorrätig sind, die dann in der ersten halben Stunde nach Ladenöffnung weg sind.
Und genau vor solchen Aktionen schützt insbesondere die Rechtsprechung den Verbraucher, weil trotz begrenzten Vorrats solche Aktionen nicht zulässig sind.

nein, die Rechtsprechung schützt mich in keiner Weise davor: Sie erklärt die ganze Aktion vielleicht für ungültig - aber ich als Verbraucher *will* die angebotene Ware ja zum versprochenen Preis haben, also wird eher der Verbraucher von der Rechtsprechung benachteiligt.
Wenn also die Juristen sagen: "is nich", dann zuckt Lidl die Schultern: "Mehr hamwa nich", und zahlt im schlimmsten Fall ein kleines Bußgeld aus der Portokasse.

Google mal nach dem Begriff "Lockangebote".

Kenne ich schon, danke. Aber merkst du was? Ja, "Angebote"!
Es mag den Juristen entgangen sein, aber in der Sprache der wirklichen Welt impliziert "anbieten" noch lange nicht, dass das Angebotene auch wirklich verfügbar ist. Ich kann meinen Partygästen auch einen Jack Daniels anbieten und wenn jemand darauf eingeht, sagen: Hab ich aber nicht!
In der wirklichen Welt ist "anbieten" eben zunächst mal etwas rein Hypothetisches.

Schönen Abend noch,
 Martin

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Wer es in einem Unternehmen zu etwas bringen will, muss so tun, als hätte er es schon zu etwas gebracht.