Texter mit x: Vertragsschluss

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Ein Käufer unterbreitet dem Verkäufer immer ein Angebot, welches der Verkäufer annehmen kann oder nicht. Denn der Verkäufer ist ja vor einem Verkauf der Eigentümer der Ware (oder was auch immer verkauft werden soll), und der_muss_immer das letzte Wort haben, wenn die Sache/ Ware den Eigentümer wechseln soll. Und schon alleine deshalb ist die Reihenfolge so, wie von Tom beschrieben.

Ein Verkäufer unterbreitet dem Käufer ein Angebot, welches der Käufer annehmen kann oder nicht. Denn der Käufer ist ja vor einem Kauf der Eigentümer des Geldes (was auch immer gekauft werden soll), und der_muss_ das letzte Wort haben, wenn das Geld den Eigentümer wechseln soll.

Und nu?
Nein, das siehst du falsch.

Was sehe ich falsch?

Ursächlich hierfür könnte die "doppelte", bzw. missverständliche Verwendung des Wortes "Angebot" sein.

Nein.

Was Du vermutlich falsch siehst, ist daß ich eine vollkommene Gegenposition zu Dir eingenommen habe, das habe ich nicht.

Maßgeblich für den hier diskutierten Fall eines Vertragsabschlusses ist aber Angebot im Sinne von: ...

Das ist gegessen, bzw. darum geht es nur nebenbei.

"Zustande kommt ein Vertrag im Einzelnen durch zwei mit Bezug aufeinander abgegebene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, wobei die zeitlich Erstere in der Regel als Antrag oder Angebot und die darauf folgende als Annahme bezeichnet wird.". So wie es in dem Wikipedia Artikel auch steht.

Wobei "zwei" und "inhaltlich übereinstimmende" mißverständlich bis falsch ist. Ein Angebot muß mehrere Willenserklärungen beinhallten (nämlich mindestens alle nötigen), damit es durch ein Ja angenommen werden kann. Das "Ja" steht dann für mehreren Willenserklärungen, es steht dafür daß alle unterbreiteten Willenserklärungen angenomen werden, mit welchen Worten auch immer.

Was ist denn ein Käufer und was ein Verkäufer? Entweder ist der, der was will (und das zuerst konkret und zielegerichtet genug kundtut) immer der Käufer, dann ist "deine" Aussage immer richtig oder der, der vorher das Geld hat ist immer der Käufer. Was ist Ware, was ist Bezahlung, was ist Kauf, was ist Tausch? Ist der Artikel in der Wortwahl also ungenau und trifft nur auf die häufigeren Fälle zu?
Das dürfte doch wohl ziemlich eindeutig sein, oder siehst du dich als Kunde im Supermarkt als "Verkäufer"?

Ziemlich eindeutig ist, daß diese Antwort fürn Arsch ist, da sie die Antwort nach den zwei verschiedenen Deffinitionen für das gewählte Beispiel immer gleich ist. Der Kunde geht in den Laden und tut kund was kaufen zu wollen und er ist der, der das Geld hat.

Was ist, wenn ich zum Bäcker gehe und sage "ich habe Hunger und ich will hier Geld los werden"? Gebe ich dann ein Angebot ab? Ich sage nein, ich sage, der Bäcker der daraufhin auf ein ein belegtes Brötchen zeigt und sagt "Ich verkaufe Ihnen diese belegte Brötchen für für einen Euro fünfzig", der gibt ein Angebot ab. In dem Fall würde ich mich dennoch als Käufer ansehen. Wenn es nicht um Geld als Bezahlung ginge und wenn der Bäcker auf der Straße auf mich zukommen würde, täte ich mich mit der Einschätzung schwer.

Angebote die mit einem "Ja" anzunehmen sind kommen doch verhältnismäßig selten vor, daran krankt diese Diskussion. (Zum ursprünglichen Sachverhalt hat Tom richtig "Eben meistens nicht!" und nicht "Eben nie!" geschrieben.)
Warum? Du darfst dich nicht an der Vorstellung "aufhängen", dass du explizit "Ja" sagen musst.

Das tue ich nicht, ich hänge mich daran auf, daß nicht jede Willenserklärung ein Angebot darstellt, sondern nur Willenserklärungen die so umfassend sind, daß sie nach der Annahme nichts offen lassen was nicht offen bleiben darf.

Damit, daß der Kunde mit dem Apfel an die Kasse geht und der Händler "Ja" sagt, ist der Kauf eben nicht abgeschlossen, weil es keine Angebot-Annahme-Situation in dem Sinne ist. Auch im Wikipediaartikel steht, daß der Kunde an der Kasse _eine_ _Willenserklärung_ abgibt.

Doch, genau das ist es. Indem der Kunde den Apfel auf das Band legt, drückt er durch diese Erklärungshandlung seinen Willen zum Vertragsschluss aus.

Wahrscheinlich ja, aber zu offenen Konditionen. Ganz sicher sein kann man sich aber nicht, wenn er nichts dazu sagt.

Von seiten des Verkäufers (hier der Händler) wird dies (meist stellvertretend) durch die Kassierin/ den Kassierer erledigt, indem er den Artikel in die Kasse eingibt/ einscannt.

Damit ist der Vertrag nicht abgeschlossen, da noch nicht alle nötigen Willenserklärungen abgegeben wurden. Man kann zwar annehmen, daß sich beide über den Preis einig sind aber selbst wenn die Annahme zutrifft, der Wille wurde noch nicht erklärt, daß wird er im Supermarkt meist erst mit der Bezahlung.

Das Geld kommt erst nachträglich ins Spiel.

Die Abwicklung der Bezahlung kommt eventuell erst nachträglich ins Spiel, das ist ein Unterschied. Über den Preis muß _erklärte_ Einigkeit bestehen.

"dass zwischen ihnen bestimmte Rechtsfolgen eintreten, insbesondere Verpflichtungen entstehen oder Rechtsänderungen ergehen sollen.". In diesem Falle also, dass der Käufer dem Verkäufer Betrag X schuldet.

So und nicht anders - steht aber imho auch so in dem Wikiperdia Artikel.

Im Wikiperdia-Artikel steht, der Kunde gibt eine Willenserklärung ab. Da steht nich, daß diese Willenserklärung die Anforderungen an ein Angebot erfüllt.