hotti: Vertragsschluss

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hi,

Ist das als "ungeschickt formuliert" oder als "verbindlich" zu werten?

Nein, das ist von Profis formuliert!

Es bleibt einzig die Beweisnot des Anbieters, die aber meistens durch einen unbedachten Brief des Verbrauchers mit Bezug auf die Bestätigung beseitigt wird :-)

Danke für den Hinweis, Tom. Ein fristgemäßer Widerspruch wurde ohnehin schon gemacht.

Hotti