LX: Datenschutzerklärung

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Hallo, hoschi!

1. Es besteht derzeit keine Pflicht zur Datenschutzerklärung, sondern lediglich die allgemeine Datenschutzpflicht, mit Kundendaten grundsätzlich vertraulich umzugehen, d.h. sie bspw. nie in unverschlüsselter Form irgendwo abzulegen, nie ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden weiterzugeben, etc. Alles weitere regelt das Datenschutzgesetz.

2. Wenn Du trotzdem eine solche Erklärung abgeben willst, solltest Du sie lieber so schreiben, dass sie auf die Daten, die Du über andere speicherst, passt und keine Mustervorlage verwenden.

3. Erkläre nichts, was Du nicht halten kannst.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a