Datenschutzerklärung
HoschMOsch
- recht
1 LX
Hallo Community,
habe grundsätzliche Frage zur Datenschutzerklärung.
1. ist eine Datenschutzerklärung auf einer Website pflicht ?
2. gibt es "relative" wasserdichte Mustervorlagen ?
3. was gibt muss man beachten ?
würde mich über feedback freuen
grüße hoschi
Hallo, hoschi!
1. Es besteht derzeit keine Pflicht zur Datenschutzerklärung, sondern lediglich die allgemeine Datenschutzpflicht, mit Kundendaten grundsätzlich vertraulich umzugehen, d.h. sie bspw. nie in unverschlüsselter Form irgendwo abzulegen, nie ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden weiterzugeben, etc. Alles weitere regelt das Datenschutzgesetz.
2. Wenn Du trotzdem eine solche Erklärung abgeben willst, solltest Du sie lieber so schreiben, dass sie auf die Daten, die Du über andere speicherst, passt und keine Mustervorlage verwenden.
3. Erkläre nichts, was Du nicht halten kannst.
Gruß, LX
Danke LX
das hat mir schonmal weitergeholfen.
gruß
Hoschie
Moin Moin!
4. Frage einen Anwalt. Juristerei und gesunder Menschenverstand liegen gelegentlich weit auseinander.
Alexander