LX: Darf ich auf einer priv. Webseite Lebensmittel listen, werben?

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Hallo!

Dein Hauptproblem dürfte hier das Markenrecht sein. Allerdings findest Du im § 23 MarkenG auch gleich die Lösung: es ist nicht rechtens, Dritten den Gebrauch der Marke zur Beschreibung des Produkts und seiner Merkmale zu untersagen.

Was die Listung der Produkte betrifft, solltest Du im Übrigen sicherstellen, dass keine fremden Urheberrechte bei der Abbildung verletzt werden (eine reine Textliste ist also die sicherste Lösung).

Gruß, LX
P.S.: wer eine Rechtsberatung sucht, der konsultiere einen Anwalt und nicht das Forum. Die hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr.

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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a