Betrag verteuern
Jochen
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Hallo,
ich habe mal eine Frage, wies aber nicht so recht, ob ihr mir die beantworten könnt :-) ich betreibe eine kleine WebSeite wo User Bilder hochladen können. Jetzt würde ich gerne eine Rubrik einführen wo die User auch die Bilder verkaufen können. Das stelle ich mir wie folgt vor:
1 User lädt das Bild hoch und sagt wie viele er haben will sagen wir mal 1 Euro
2 Ich schalte das Bild frei und sage dass das Bild jetzt aber 2 Euro kostet. Somit verdiene ich einen 1
3 Ein anderer User lädt das Bild runter und ich schreibe dem eine Rechnung in Höhe von 2 Euro
4 Ich muss dann von den 2 Euros einen wieder dem Urheber abgeben.
5 Ich habe ein Umsatz von 1 einem Euro
Meine Frage ist jetzt ich schreibe dem User ja eine Rechnung von 2 Euro sprich ich müsste ja auch die zwei Euro dann versteuer oder muss ich nur den einen Euro versteuern?
Das oben ist nur ein Beispiel das hat mit meiner Idee nichts zu tun, ich bin nur auf das Beispiel gekommen weil ich gerade mir ein paar Bilder gekauft habe :-)
Gruß,
Jochen
Meine Frage ist jetzt ich schreibe dem User ja eine Rechnung von 2 Euro sprich ich müsste ja auch die zwei Euro dann versteuer oder muss ich nur den einen Euro versteuern?
Du versteuerst immer den Endnutzer-Preis ... in diesem Fall deine 2 Euro. Normalerweise zahlst du als Firma ja auch immer die Mwst und holst Sie dir dann zurück. Wie das in diesem Fall mit einem anderen Endkunden ist, weis ich jedoch nicht.
Hallo,
Meine Frage ist jetzt ich schreibe dem User ja eine Rechnung von 2 Euro sprich ich müsste ja auch die zwei Euro dann versteuer oder muss ich nur den einen Euro versteuern?
Willkommen in der Welt des Geldverdienens ;) Das ganze hängt natürlich noch damit zusammen, ob Du MwSt ausweisen und abführen musst ... Nehmen wir aber mal "Kleingewerbe" an -> dann hast Du einen Umsatz von 2 Euro, Ausgaben von 1 Euro und einen Gewinn von 1 Euro. Den Gewinn musst Du versteuern (bei der Lohnsteuer), nicht den Umsatz.
Prinzipiell stellt sich die Frage, ob Du die 2 Euro überhaupt in Rechnung stellst; oder der Photograph die 2 Euro direkt vom Käufer erhält und Dir 1 Euro davon abgeben muss. Das hängt dann von Deinem Geschäftsmodell ab.
Grüße,
luti
ps: Die ist keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinung.
Informiere dich doch erst mal, was Umsatz und was Gewinn ist. Dann informiere dich wann/wofür welche Steuer zu zahlen ist.
Informiere dich doch erst mal, was Umsatz und was Gewinn ist. Dann informiere dich wann/wofür welche Steuer zu zahlen ist.
Eine gute Quelle zum Thema findest Du übrigens hier: e-lancer-nrw
Grüße, luti
Hello Jochen,
es kommt doch darauf an, ob sich der Betrag verteuert und Du ein Handelsgeschäft abgewickelt hast, oder ob sich der Betrag verteuert (erhöht), weil Du eine Provision draufgeschlagen hast.
Ich würde mir das Bild gar nicht erst in den Bestand nehmen, sondern es nur vermitteln. Die Bezahlung des Bildes oder besser der Rechte auf das Bild sollen der Nutzer und der Urheber (bzw. der rechteinhaber) doch besser unter sich ausmachen.
Anderenfalls würdest Du nämlich auch in die Haftung eintreten nach beiden Seiten. Das kann sehr unangenehm werden bei derartigen Geschäften...
Und was dann zu ver_s_teuern ist, das steht auch einem ganz anderen Blatt.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg