Steel: Projekt versteuern?

Moinmoin!

Ich wurde heute gefragt, ob ich ein Projekt umsetzen will. Webseite (CMS) mit Webshop sollen ins Leben gerufen werden. Jetzt bin ich aber normal nicht freiberuflich unterwegs. Da es wohl ein etwas größeres Projekt wird (bis 3K €), bin ich mir jetzt nicht sicher, wie ich so eine (im Moment eher einmalige) Extraeinnahme behandeln soll. Einfach in der nächsten Steuererklärung mit angeben (wie da?), oder irgendwie extra versteuern?

Hilfe?

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"Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
      - T. Pratchett
  1. Hallo,

    [...] bin ich mir jetzt nicht sicher, wie ich so eine (im Moment eher einmalige) Extraeinnahme behandeln soll. Einfach in der nächsten Steuererklärung mit angeben (wie da?), oder irgendwie extra versteuern?

    ohne Gewähr, weil ich das noch nirgends schriftlich gesehen habe:

    Mein Steuerberater erwähnte mal beiläufig, es sei durchaus legitim, auch ohne Gewerbeschein oder angemeldete freiberufliche Tätigkeit *gelegentlich* selbständige Leistungen zu erbringen und dafür eine Rechnung zu stellen. Natürlich dürfe dann keine Märchensteuer in der Rechnung ausgewiesen sein, und den eingenommenen Beitrag müsse man in der Jahressteuererklärung als zusätzliches Einkommen aus selbständiger Arbeit angeben.

    Die Frage, die sich mir stellt: Was ist "gelegentlich" in diesem Kontext, und bis zu welcher Höhe wird das ohne weiteres akzeptiert?

    So long,
     Martin

    --
    Die neue E-Mailadresse des Papstes: mailto:urbi@orbi
    1. thx!

      So ungefähr wurde mir das auch schon berichtet. ich hatte halt gehofft daß evtl. jemand hier sowas hin und wieder macht.

      --
      "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
            - T. Pratchett
  2. Wer gewerblich tätig ist muß seine Einkünfte versteuern. Freiberuflich ist an sich ein genau definierter Begriff des Einkommensteuerrechts.