Hallo,
[...] bin ich mir jetzt nicht sicher, wie ich so eine (im Moment eher einmalige) Extraeinnahme behandeln soll. Einfach in der nächsten Steuererklärung mit angeben (wie da?), oder irgendwie extra versteuern?
ohne Gewähr, weil ich das noch nirgends schriftlich gesehen habe:
Mein Steuerberater erwähnte mal beiläufig, es sei durchaus legitim, auch ohne Gewerbeschein oder angemeldete freiberufliche Tätigkeit *gelegentlich* selbständige Leistungen zu erbringen und dafür eine Rechnung zu stellen. Natürlich dürfe dann keine Märchensteuer in der Rechnung ausgewiesen sein, und den eingenommenen Beitrag müsse man in der Jahressteuererklärung als zusätzliches Einkommen aus selbständiger Arbeit angeben.
Die Frage, die sich mir stellt: Was ist "gelegentlich" in diesem Kontext, und bis zu welcher Höhe wird das ohne weiteres akzeptiert?
So long,
Martin