tollpatsch: Eigene AGBs aufsetzen

Hallo Forum,

ich habe mich gerade ein wenig durch die heise-Artikel durchgelesen. In einem Artikel ging es um einen Internetbetrüger, der eine scheinbar kostenlose Dienstleistung anbietet, dann aber nachträglich in den AGBs eine Jahresgebühr einführt. Das wurde angeklagt und das Landesgericht hat dem Betrüger recht gegeben.

In der dazugehörigen Diskussion las ich nun diesen Beitrag. Ist diese Idee zulässig und könnte das quasi jeder machen?
Ich weiß, ihr seid keine Rechtsberatung und habt natürlich (zumindest die meisten) kein Jura studiert geschweige denn seid Rechtsanwälte. Nur interessiert mich das Thema nun doch, immerhin klingt das gar nicht so schlecht was er/sie da schreibt.

Ach und nein, ich habe nicht vor, das zu machen. Nur dass wir uns richtig verstehen ;-)

Lg
tollpatsch

  1. Tach,

    ich habe mich gerade ein wenig durch die heise-Artikel durchgelesen. In einem Artikel ging es um einen Internetbetrüger, der eine scheinbar kostenlose Dienstleistung anbietet, dann aber nachträglich in den AGBs eine Jahresgebühr einführt. Das wurde angeklagt und das Landesgericht hat dem Betrüger recht gegeben.

    1. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    2. Die Forderungen des "Betrügers" sind nicht zwingend berechtigt, darüber hat das Gericht nicht geurteilt.

    In der dazugehörigen Diskussion las ich nun diesen Beitrag. Ist diese Idee zulässig und könnte das quasi jeder machen?

    Du kannst dir gerne AGB erstellen, allerdings mußt du jeden Vertragspartner deutlich auf sie hinweisen, bei online geschlossenen Verträgen wird das selten möglich sein.

    mfg
    Woodfighter

  2. Hi,

    In der dazugehörigen Diskussion las ich nun diesen Beitrag. Ist diese Idee zulässig und könnte das quasi jeder machen?

    klar kannst Du das. Es wird Dir allerdings nichts bringen. Schon in "normalen" AGB sind Klauseln unzulässig, die der Kunde nicht normalerweise erwarten kann. Da Dein Vertragspartner (wenn Du der Kunde bist) aktuell sicher nicht erwarten muss, dass Du über Kunden-AGB verfügst, dürfte ein entsprechendes Urteil zu Deinen Ungunsten ausfallen.

    Ich weiß, ihr seid keine Rechtsberatung und habt natürlich (zumindest die meisten) kein Jura studiert geschweige denn seid Rechtsanwälte.

    Och, ab und zu schwirrt hier der ein oder andere rum, der über juristische Kompetenz verfügt.

    Ach und nein, ich habe nicht vor, das zu machen. Nur dass wir uns richtig verstehen ;-)

    Hm, Langweiler ;-)

    Cheatah

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    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
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  3. Das Urteil wird wieder kassiert. Und immerhin könnte man auf die Idee kommen, dass der Newsletter beim einen oder anderen Kunde im Spamfilter gelandet ist... nur ist der Nachweis schwierig. Es müßte wenigstens ein betroffener Kunde aussagen, von den neuen AGBs nicht unterrichtet worden zu sein.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.