Ein durchaus umstrittenes Problem. Auf der einen Seite ist man auf jeden Fall nach Kenntnis des rechtlichen Status illegaler Inhalte haftbar, d.h. sofern man sie nicht ohne schuldhaftes Zögern entfernt, kann man in die Mitstörerhaftung rutschen.
Andererseits wurde in Gerichtsurteilen bereits für und wieder die Prüfungspflicht von Forenanbietern entschieden - es läßt sich daher kaum allgemeingültig aussagekräftige Präzedenz finden.
Grundsätzlich sollte aber auf den sogenannten "Disclaimer", den allgemeinen Haftungsausschluß, verzichten - dieser wird in der derzeitigen Rechtsprechung als Eingeständnis der Kenntnis einer potentiellen Illegalität weiterhin gehosteter oder verlinkter Inhalte angesehen. Stattdessen sollte man lieber darauf verweisen, dass Inhalte, die illegal oder sonstig verwerflich sind, unter Angabe von Gründen gelöscht und im Klagefall die IP-Daten des Nutzers weitergegeben werden können.
Zusätzlich empfielt es sich, eine Ansprechmöglichkeit für diejenigen, die sich von den Inhalten in ihren Rechten oder ihrem Geschmacksempfinden verletzt sehen, einzurichten - durch friedliche unjuristische Kontaktaufnahme spart man nämlich Abmahnkosten.
Gruß, LX
P.S.: dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich ein kurzer Abriß der momentanen Situation.
RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.