Der Martin: Abbo von Tip4you.biz - Wiederruf nötig?

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Hallo,

Ich weiss dass dieses das falsche Forum ist.

ja, ein bisschen - aber so falsch nun auch wieder nicht.

Vor einigen Tagen rief eine Dame bei Herrn X an, gab sich als tip24 aus, nannte seine Adresse und Bankverbindung und wollte wissen ob Herr X auch weiterhin an einem Glücksspiel teilnehmen möchte.

Wichtige Zwischenfrage: Hatte Herr X schon vorher eine Geschäftsbeziehung mit "tip24"? Falls nein, dann wäre bereits dieser Anruf verboten. Ich hätte sofort nachgefragt, woher diese Leute meine Adresse haben.

Herr X antwortete mit einem klaren "nein und ich wünsche keine weiteren Anrufe von ihnen" und legte auf.

Wenn er das wirklich so gesagt hat, ist in diesem Satz auch nichts drin, was man in bewusster Betrugsabsicht als "Ja" in den gewünschten Zusammenhang bringen kann.

Heute bekam Herr X Post von tip4you.biz. Die Firma bedankt sich für "das freundliche Telefonat" und bestätigt "mit diesem Schreiben ... die gewinnbringende Teilnahme an tip4you für vorerst drei Monate" und gratuliert zu dieser Entscheidung.

Laut BGB kann ein gültiger Vertrag zwar auch durch mündliche (telefonische) Einigung zustande kommen; der Nachweis dürfte aber schwierig sein. Darüber hinaus hat man -selbst wenn man schon eingewilligt hätte- bei Verträgen, die online oder telefonisch abgeschlossen werden, eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Das Ganze sei kostenfrei. Herr X trage nur den eigenen Servicebeitrag in Höhe von 59.- Euro der monatlich von "ihrem uns gegenüber genannten Konto eingezogen wird."

Für 59 EUR kostenfrei? Toller Witz.

Ich habe Herrn X geraten gar nichts zu unternehmen und falls eine Abbuchung erfolgt den Betrag sofort rückbuchen zu lassen. Ist dieses Verhalten richtig oder sollte Herr X eine Email an die genannte Emailadresse schreiben oder muss es sogar ein Einschreiben mit Rückschein an tip4you Postfach 100131 in 83001 Rosenheim sein? Falls ja wie muss soetwas formuliert werden?

Ich weiß es nicht, und ich kenne auch die Details des Falles von Herrn X nicht. Ich kann nur sagen, was ICH tun würde.

Ich würde mich in der Sicherheit wiegen, dass zwischen mir und dem Unternehmen kein Vertrag existiert; die sollen mir erstmal das Gegenteil beweisen. Folglich würde ich auf das Schreiben auch nicht direkt reagieren oder gar irgendwas bezahlen. Ich würde vielmehr a) meinen Kontostand mit Argusaugen beobachten und eine eventuelle Abbuchung sofort zurückpfeifen, b) umgehend das Unternehmen anschreiben, mich in aller Form über die unzulässige Belästigung per Telefon beschweren (Verstoß gegen UWG §7, wenn vorher keine Geschäftsbeziehung bestand) und c) in demselben Schreiben eine umfassende Auskunft nach BDSG §34 einfordern, wo das Unternehmen meine Daten her hat, sowie die unverzügliche Löschung dieser Daten. Eine Geschäftsbeziehung existiert ja nach wie vor aus meiner Sicht nicht.

Aber wie gesagt: Das ist keine Empfehlung; das beschriebene Verhalten kann durchaus falsch sein. Es ist lediglich das, was ich in der Situation tun würde.

So long,
 Martin

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why the heck do you jerk think, that wir ein doppelposting nicht bemerken, wenn you zwischendurch the sprache wechselst?
  (wahsaga)