Hallo
Da muss man sorgsam unterscheiden:
Die reinen Städtenamen sind ein Problem des Namensrechts.
Kombinierte Städtenamen (wie dein Beispiel) sind gerne mal ein Problem
des Wettbewerbsrechts. Dieses gilt aber nicht zwischen jedermann.Folglich wird die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit komplizierter
als man das als Rechtslaie möchte.
Also sollte man entweder einen Anwalt für eine Beratung bezahlen
oder die Finger von solchen Domains lassen.
Das Problem an der von dir genannten Stelle sollte aber *in der Regel* nicht der Teil des Namens sein, der den Ort benennt (in Tommis Beispiel Hintertupfingen), sondern der andere (hier: Saftladen) oder die explizite Kombination der beiden Begriffe (wenn es denn in Hintertupfingen mehrere Saftläden gibt). Bei der dadurch eventuell nötig werdenden Konkretisierung des Domainnamens (saftladen-schroedingers-katze-hintertupfingen.tld) könnte dieser aber wegen seiner zunehmenden Länge auch wieder uninteressant werden. Solch ein Ungetüm möchten sich wohl die wenigsten Leute merken. :-)
Tschö, Auge
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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