Richtige MwSt. Ausweisung im B2B Shop
Bruzzler
- meinung
Hallo zusammen,
wollte mal eure Meinung hören bzgl. der korrekten Ausweisung der MwSt in einem B2B Onlien Shop:
Bislang dachtenw ir es uns so:
Video 149,00 € // Nettobetrag //
Video 2 49,00 €
Videoticket 49,00 €
Gesamtsumme 166,60 €
Ist es so möglich, oder müssen immer Bruttobeträge angegeben werden?
Danke für eure Meinungen.
Beste Grüße
Bruzzler
Moin!
wollte mal eure Meinung hören bzgl. der korrekten Ausweisung der MwSt in einem B2B Onlien Shop:
Bislang dachtenw ir es uns so:
Video 149,00 € // Nettobetrag //
Video 2 49,00 €
Videoticket 49,00 €
_____________________________
Summe 147,00 €
Rabatt (5%) 7,40 €Summe 139,60 €
zzgl. 19% MwSt. 27,00 €Gesamtsumme 166,60 €
Ist es so möglich, oder müssen immer Bruttobeträge angegeben werden?
Bruttobeträge müssen nur gegenüber Endverbrauchern bzw. Privatkunden angegeben werden, vor allem in der Werbung.
Gewerbliche Verbraucher hingegen sind gewohnt, Nettopreise zu lesen und zu bezahlen, da die Umsatzsteuer bei denen ja nur ein durchlaufender Posten ist und beim Finanzamt verrechnet wird.
- Sven Rautenberg
Bruttobeträge müssen nur gegenüber Endverbrauchern bzw. Privatkunden angegeben werden, vor allem in der Werbung.
Gewerbliche Verbraucher hingegen sind gewohnt, Nettopreise zu lesen und zu bezahlen, da die Umsatzsteuer bei denen ja nur ein durchlaufender Posten ist und beim Finanzamt verrechnet wird.
Servus,
danke für die Antwort,
aber muss dann nicht ausgeschlossen werden, dass Endverbraucher überhaupt was bestellen können?
Siehe hier
Grüße Bruzzler
Moin!
aber muss dann nicht ausgeschlossen werden, dass Endverbraucher überhaupt was bestellen können?
Ich denke eher, es muss ausgeschlossen werden, dass Endverbraucher überhaupt Nettopreise sehen können. Also Zugang zum Shop nur mit Passwort für B2B-Kunden, andernfalls wird eben nichts angezeigt, oder nur in der Bruttopreis-Ansicht.
- Sven Rautenberg
Hallo,
Ich denke eher, es muss ausgeschlossen werden, dass Endverbraucher überhaupt Nettopreise sehen können.
warum? Eine eindeutige Kennzeichnung, ein deutlicher Hinweis, dass es sich um Nettopreise handelt, sollte doch wohl für ausreichend Klarheit sorgen.
Ciao,
Martin
Tach,
warum? Eine eindeutige Kennzeichnung, ein deutlicher Hinweis, dass es sich um Nettopreise handelt, sollte doch wohl für ausreichend Klarheit sorgen.
ich denke nicht: "Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)." - Preisangabenverordnung. Man muß klar kommunizieren, dass sich das Angebot nur an Gewerbetreibende richtet, die Angabe, dass es Nettopreise sind, dürfte nicht ausreichend sein.
mfg
Woodfighter