Bruzzler: Richtige MwSt. Ausweisung im B2B Shop

Hallo zusammen,

wollte mal eure Meinung hören bzgl. der korrekten Ausweisung der MwSt in einem B2B Onlien Shop:

Bislang dachtenw ir es uns so:

Video            149,00 €      // Nettobetrag //  
Video 2			          49,00 €  
Videoticket		      49,00 €  

_____________________________
Summe            147,00 €
Rabatt (5%)        7,40 €
-----------------------------------------------
Summe            139,60 €
zzgl. 19% MwSt.   27,00 €

Gesamtsumme      166,60 €  

Ist es so möglich, oder müssen immer Bruttobeträge angegeben werden?

Danke für eure Meinungen.

Beste Grüße
Bruzzler

  1. Moin!

    wollte mal eure Meinung hören bzgl. der korrekten Ausweisung der MwSt in einem B2B Onlien Shop:

    Bislang dachtenw ir es uns so:

    Video            149,00 €      // Nettobetrag //
    Video 2           49,00 €
    Videoticket       49,00 €
    _____________________________
    Summe            147,00 €
    Rabatt (5%)        7,40 €

    Summe            139,60 €
    zzgl. 19% MwSt.   27,00 €

    Gesamtsumme      166,60 €

    Ist es so möglich, oder müssen immer Bruttobeträge angegeben werden?

    Bruttobeträge müssen nur gegenüber Endverbrauchern bzw. Privatkunden angegeben werden, vor allem in der Werbung.

    Gewerbliche Verbraucher hingegen sind gewohnt, Nettopreise zu lesen und zu bezahlen, da die Umsatzsteuer bei denen ja nur ein durchlaufender Posten ist und beim Finanzamt verrechnet wird.

    - Sven Rautenberg

    1. Bruttobeträge müssen nur gegenüber Endverbrauchern bzw. Privatkunden angegeben werden, vor allem in der Werbung.

      Gewerbliche Verbraucher hingegen sind gewohnt, Nettopreise zu lesen und zu bezahlen, da die Umsatzsteuer bei denen ja nur ein durchlaufender Posten ist und beim Finanzamt verrechnet wird.

      Servus,

      danke für die Antwort,

      aber muss dann nicht ausgeschlossen werden, dass Endverbraucher überhaupt was bestellen können?
      Siehe hier

      Grüße Bruzzler

      1. Moin!

        aber muss dann nicht ausgeschlossen werden, dass Endverbraucher überhaupt was bestellen können?

        Ich denke eher, es muss ausgeschlossen werden, dass Endverbraucher überhaupt Nettopreise sehen können. Also Zugang zum Shop nur mit Passwort für B2B-Kunden, andernfalls wird eben nichts angezeigt, oder nur in der Bruttopreis-Ansicht.

        - Sven Rautenberg

        1. Hallo,

          Ich denke eher, es muss ausgeschlossen werden, dass Endverbraucher überhaupt Nettopreise sehen können.

          warum? Eine eindeutige Kennzeichnung, ein deutlicher Hinweis, dass es sich um Nettopreise handelt, sollte doch wohl für ausreichend Klarheit sorgen.

          Ciao,
           Martin

          --
          Ordnung ist, wenn man etwas findet, was man gar nicht sucht.
          1. Tach,

            warum? Eine eindeutige Kennzeichnung, ein deutlicher Hinweis, dass es sich um Nettopreise handelt, sollte doch wohl für ausreichend Klarheit sorgen.

            ich denke nicht: "Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)." - Preisangabenverordnung. Man muß klar kommunizieren, dass sich das Angebot nur an Gewerbetreibende richtet, die Angabe, dass es Nettopreise sind, dürfte nicht ausreichend sein.

            mfg
            Woodfighter