Alex: Auftrennen von Verträgen

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Hallo,

Er darf die Software auch so verändern, dass sie entweder auf diesem oder dem anderen Server läuft.

Das halte ich im Hinblick auf §23 UrhG (ich beziehe mich hier auf das Deutsche Recht, weil ich mit dem Schweitzerischen nichts zu tun habe) zumindest teilweise für Problematisch.

Meiner Meinung nach sollte sich aus dem Hostingvertrag eindeutig ergeben, dass 1. Softwareupdates durchgeführt werden und, dass 2. dadurch Inkompatibilitäten entstehen können.

Damit dürfte man dann auf der sicheren Seite sein. Eventuell müsste man es natürlich noch an Fristen zur Umstellung binden, weil es wohl etwas sittenwidrig wäre einfach von heute auf morgen das komplette System umzustellen, wenn dabei anzunehmen ist, dass es Probleme geben kann.

Es ist aber gerade für speziellere Software, die regelmäßiger Aktualisierung unterworfen ist, absolut nichts ungewöhnliches, dass nicht nur ein einmaliger Lizensierungspreis vereinbart wird, sondern eine regelmäßige Zahlung für Wartung und Weiterentwicklung.

Genau das wollte ich auch sagen. Über kostenlose Weiterentwicklungspflichten muss der Threadstarter sich wohl eher keine sorgen machen. (wenn alles sauber läuft)

Fazit:
Ich halte das Hosten der Skripts für unproblematisch solange man die Sache vernünftig angeht, ehrliche Absichten hat (nicht 1 Tag nach Verkauf auf neues System umstellen und Geld für Umprogrammieren verlangen...) und den Vertrag insbesondere auf Haftungsfragen (stichwort: Ausfallsicherheit...) hin optimiert.

Gruß
Alex