thom: PHP-Software verkaufen

Hallo zusammen!

Ich habe vor einiger Zeit in Zusammenarbeit mit einem Verein eine Online-Applikation entwickelt, welche bestimmte Aufgaben innerhalb bestimmter Vereine wesentlich vereinfachen. Details sind hier irrelevant, auf jeden Fall sind nun auch andere Vereine an dieser Applikation interessiert. Dieses Programm möchte ich aber nicht einfach verschenken, da ich auf diese Weise gar nichts mehr davon habe. Also habe ich gedacht, ich verkaufe doch einfach das Programm. Eigentlich eine simple Idee, allerdings:

- Angenommen ich installiere die Software auf dem Server des Vereins und verlange für das Programm (also die Codes) und für das Einrichten Geld, so haben die Verantwortlichen des Vereins Zugriff auf meine Codes und könnten diese u.U. weiterverwenden. Okay, natürlich sind die Codes mit einem Copyright geschützt, allerdings ist es schwierig nachzuweisen, dass einige Codes von einer ähnlichen Applikation wirklich von mir sind. Also kurz gesagt: Ich muss damit rechnen, dass die Codes irgendwie in den Umlauf gelangen. Der Vorteil dieser Lösung: Wenn einmal verkauft und eingerichtet, bin ich für das weitere Funktionieren nicht mehr verantwortlich. D.h. falls zB die Codes nach einem Serverupdate nicht mehr richtig funktionieren ist das nicht mein Problem.

- Angenommen ich stelle das Programm auf einen eigenen Server, auf den nur ich Zugriff habe, können zwar die Codes nicht mehr in Umlauf geraten, allerdings bin ich so immer für das Funktionieren verantwortlich. D.h. ich müsste auch nach dem Einrichten "für immer" kostenlos dafür sorgen, dass das Programm einwandfrei läuft. Diese Möglichkeit ist deshalb für mich ein bisschen fragwürdig, da es durchaus denkbar ist, dass das ganze Programm ein paar PHP-Versionen später nicht mehr genauso gut läuft wie jetzt.

Ihr seht: Ich habe mir dazu einige Gedanken gemacht, habe aber noch nicht DIE Lösung gefunden. Ich werde doch nicht alleine sein mit diesem Problem! Hat jemand mit solchen Sachen schon Erfahrungen gemacht? Was würdet ihr als Lösung vorschlagen?
Gibt es allenfalls eine Lösung, die Codes zu "verschlüsseln", damit sie für andere Programmierer mehr oder weniger unbrauchbar sind?
Oder macht es Sinn, das Programm offiziell auf dem Server des Vereins zu platzieren, dann aber die wichtigen Teile der Software von meinem Server einzubinden? Oder wäre das zu "unsauber" (rechtlich und in Bezug auf das Programmieren)?

Vielen Dank für eure Anregungen!

Liebe Grüsse
Thom

  1. Hello,

    das beste für Dich wäre eigentlich, wenn Du die Software gar nicht verkaufst oder vermietest, sondern nur unter eine bewährte Lizenz stellst.

    Für Deine Gesundheit ist es am besten, wenn Du mit den jeweiligen Vereinen nur einen Dienstvertrag für die Einrichtung schließt. Wenn die Arbeitsstunden geleistet sind, bekommst Du Dein Geld und fertig. Geld, was man hat, ist erstmal sicher.

    Es kann für Dich aber unangenehm werden, wenn Du vollkommen ungeübt Werk-, Liefer- oder Werklieferverträge abschließt.

    Dass Du die Software von Zeit zu Zeit weiterentwickelst, ist damit ja nicht ausgeschlossen.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
     ☻_
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    1. Grüße,
      und die Weitergabe kannst du zB mit einer Backdoor vermeiden, zB ein request der auf der Frontpage eine Warnung, dass dies illegale Kopie sei anzeigt :)

      erwähne das bloß auf der 238 Seite der Licensvereinbarung, zwischen der Definition was ein Dokument ist und der Abhandlung über die 99 fälle in denen du die Seelen der Nutzer behalten darfst :)
      MFG
      bleicher

      --
      __________________________-

      FirefoxMyth
  2. hi,

    • Angenommen ich stelle das Programm auf einen eigenen Server, auf den nur ich Zugriff habe, können zwar die Codes nicht mehr in Umlauf geraten, allerdings bin ich so immer für das Funktionieren verantwortlich.

    Das würde _ich_ auf gar keinen Fall machen. Daraus würden sich Abhängigkeiten und Verbindlichkeiten ergeben, die sehr schwer durchschaubar sind.

    Ansonsten siehe Uncle Toms Answer.

    Viele Grüße,
    Horst Harzer

    --
    Osterhasen legen Eier? Mutanten, Bastarde! die! Schlachten!
  3. Hi there,

    Gibt es allenfalls eine Lösung, die Codes zu "verschlüsseln", damit sie für andere Programmierer mehr oder weniger unbrauchbar sind?

    Ja, es gibt einen PHP-Compiler, der das von Dir gewünschte übernimmt. Der kostet allerdings was ich mich erinnere so um die 2000 Euro pro Server, ist allerdings schon länger her, daß ich mich dafür interessierte. Schau nach unter 'Zend-Compiler'. Afaik gibts unter dem Namen 'phc' oder so ähnlich auch ein opensource-Projekt mit einem ähnlichen Ansatz.

    Oder macht es Sinn, das Programm offiziell auf dem Server des Vereins zu platzieren, dann aber die wichtigen Teile der Software von meinem Server einzubinden? Oder wäre das zu "unsauber" (rechtlich und in Bezug auf das Programmieren)?

    Rechtlich ist das wurscht, obs unsauber programmiert ist hängt von Dir ab, mühsam hingegen ist es allemal. Generell lässt sich sagen, daß sich der ganze Kopier- und Abschreibschutz etc. nicht lohnt. Schade um die Zeit, die dabei vertan wird...

  4. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

    Also ich fasse mal zusammen:
     - Programm auf eigenen Server ist ein zu heisser Lauf bzw. Blödsinn.
     - Programm verschlüsseln lohnt sich nicht.

    Zum ersten Punkt habe ich nochmals eine Frage: Ich benutze einen Reseller-Server, den ich auch unter meinem Namen weiterverkaufe. Zur Zeit laufen auf diesem Server auch schon einige Webseiten, u.a. auch mit eigenen Softwareanwendungen (CMS, Onlineshop, etc.), deren Lizenzen ich an die Kunden verkauft habe. Auf der Rechnung steht dann z.B. "Lizenz CMS ...: ... Sfr.", "Arbeitsaufwand: ... Sfr." und "Servermiete für ein Jahr: ...Sfr.".
    Falls jetzt nun bei meinem Reseller-Angebot ein Update gemacht würde, und meine Anwendungen funktionierten nicht mehr, müsste ich dann die "Reparatur" kostenlos vornehmen? (Ist ja ein ähnlicher Fall wie der anfänglich beschriebene)

    Könnte ich denn nun - um wieder auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen - nicht einfach dem Verein eine Lizenz für meine Software verkaufen, dazu noch etwas für den Aufwand verrechnen und zugleich den Server vermieten?
    Ich verkaufe dann ja die Software "so wie sie ist" und wenn dann auf "meinem" Server ein Update gemacht wird, muss ich ja nicht garantieren, dass dann die Software immer noch läuft. Nicht?
    Wenn ich eine Lizenz von Adobe Photoshop kaufe, garantiert mir Adobe auch nicht, dass diese mit einem neuen System noch funktioniert.

    Liebe Grüsse

    1. Hallo,

      Falls jetzt nun bei meinem Reseller-Angebot ein Update gemacht würde, und meine Anwendungen funktionierten nicht mehr, müsste ich dann die "Reparatur" kostenlos vornehmen? (Ist ja ein ähnlicher Fall wie der anfänglich beschriebene)

      ich lese heraus (Währung), dass es um Schweizer Recht geht. Da kann ich natürlich erst recht keine fundierte Auskunft treffen, aber nehmen wir mal an, die gesetzlichen Rahmenbedingungen wären mit denen in DE vergleichbar.

      Als Lieferant bist du zur Gewährleistung verpflichtet. Heißt: Wenn du ein Produkt verkaufst, und es stellt sich hinterher heraus, dass es nicht der Beschreibung entspricht (eine "zugesicherte Eigenschaft" nicht hat), musst du nachbessern. Und zwar auf deine Kosten.
      Bei einem Miet- oder Leasingvertrag ist das nach meinem Verständnis ähnlich: Du bist als Anbieter ebenso verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Produkt dem versprochenen Leistungsumfang entspricht. Und zwar kontinuierlich über die gesamte Vertragsdauer. Der dafür notwendige Aufwand muss, wenn er vorhersehbar ist, in den Mietpreis einkalkuliert sein.

      Könnte ich denn nun - um wieder auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen - nicht einfach dem Verein eine Lizenz für meine Software verkaufen, dazu noch etwas für den Aufwand verrechnen und zugleich den Server vermieten?

      Dann hättest du zwei Verträge mit dem Kunden. Vertrag 1: Verkauf einer Software-Lizenz plus Einrichtung der Software (Dienstleistung); Vertrag 2: Vermietung von Webspace mit einer bestimmten Server-Ausstattung. Solange keiner der Verträge die Zusicherung einer Wartung der betriebenen Software enthält, bist du IMHO raus aus der Nummer.
      Das wäre etwa vergleichbar mit einem Fernsehtechniker, der dir a) privat eine Wohnung vermietet und b) dir einen Fernseher verkauft und dir das Gerät auch gleich anschließt und einstellt. Die Tatsache, dass er gleichzeitig dein Wohnungsvermieter ist, verpflichtet ihn nicht, dir ein Jahr später erneut den Fernseher einzurichten, wenn der Kabelnetzbetreiber neue Sender einspeist.

      Ich verkaufe dann ja die Software "so wie sie ist" und wenn dann auf "meinem" Server ein Update gemacht wird, muss ich ja nicht garantieren, dass dann die Software immer noch läuft.

      Sehe ich auch so. Wenn auf deinem Server etwas geändert wird, musst du nur dafür sorgen, dass der Webspace, den dein Kunde von dir als Reseller mietet, auch immer noch (oder wieder) den versprochenen Leistungsumfang abdeckt.

      Ciao,
       Martin

      --
      Ein Patriot ist jemand, der bereit ist, sein Land gegen seine Regierung zu verteidigen.
      1. Moin!

        Könnte ich denn nun - um wieder auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen - nicht einfach dem Verein eine Lizenz für meine Software verkaufen, dazu noch etwas für den Aufwand verrechnen und zugleich den Server vermieten?

        Dann hättest du zwei Verträge mit dem Kunden. Vertrag 1: Verkauf einer Software-Lizenz plus Einrichtung der Software (Dienstleistung); Vertrag 2: Vermietung von Webspace mit einer bestimmten Server-Ausstattung. Solange keiner der Verträge die Zusicherung einer Wartung der betriebenen Software enthält, bist du IMHO raus aus der Nummer.

        Wenn der Verein die Softwarelizenz kriegt, und rechtsunabhängig davon beim gleichen Anbieter Webspace mietet, dann

        • darf der Verein die Software auch auf einem anderen Server laufen lassen, also mitnehmen,
        • ist der Betrieb des Servers so zu gestalten, dass die lizensierte Software läuft, ansonsten MUSS der Verein die Software ja mitnehmen auf einen anderen Server,
        • wird im Zweifel die Rechtsstreitigkeit, dass der Verein die Software sowohl nicht mitnehmen, als auch auf dem veränderten Server nicht mehr betreiben kann, und für die Anpassung an die Serveränderung, die der Verein nicht in Auftrag gegeben hat, nochmal extra bezahlen soll, dazu führen, dass ein Gericht doch keine unabhängigen zwei Verträge annimmt.

        Das wäre etwa vergleichbar mit einem Fernsehtechniker, der dir a) privat eine Wohnung vermietet und b) dir einen Fernseher verkauft und dir das Gerät auch gleich anschließt und einstellt. Die Tatsache, dass er gleichzeitig dein Wohnungsvermieter ist, verpflichtet ihn nicht, dir ein Jahr später erneut den Fernseher einzurichten, wenn der Kabelnetzbetreiber neue Sender einspeist.

        Der Mieter darf aber ja auch jederzeit die Wohnung vertragsgemäß kündigen und den Fernseher mitnehmen, oder sich alternative Empfangsmethoden zulegen und die Programmeinstellung beliebig umändern.

        Genau das soll hier ja aber nicht so leicht möglich werden. Der Vermieter der Wohnung vermietet also im Prinzip auch den Fernseher, der sein Eigentum bleibt und zu seinen Bedingungen mit TV-Programmen belegt ist.

        Ich verkaufe dann ja die Software "so wie sie ist" und wenn dann auf "meinem" Server ein Update gemacht wird, muss ich ja nicht garantieren, dass dann die Software immer noch läuft.

        Sehe ich auch so. Wenn auf deinem Server etwas geändert wird, musst du nur dafür sorgen, dass der Webspace, den dein Kunde von dir als Reseller mietet, auch immer noch (oder wieder) den versprochenen Leistungsumfang abdeckt.

        Wenn zwei unabhängige Verträge existieren, darf der Verein die Software mitnehmen und auf einem anderen Server betreiben. Er darf die Software auch so verändern, dass sie entweder auf diesem oder dem anderen Server läuft. Fraglich ist, wer für diese Anpassung unter welchen Umständen geradezustehen hat.

        Es ist aber gerade für speziellere Software, die regelmäßiger Aktualisierung unterworfen ist, absolut nichts ungewöhnliches, dass nicht nur ein einmaliger Lizensierungspreis vereinbart wird, sondern eine regelmäßige Zahlung für Wartung und Weiterentwicklung.

        - Sven Rautenberg

        1. Hallo,

          Wenn der Verein die Softwarelizenz kriegt, und rechtsunabhängig davon beim gleichen Anbieter Webspace mietet, dann

          • darf der Verein die Software auch auf einem anderen Server laufen lassen, also mitnehmen,

          selbstverständlich, davon gehe ich grundsätzlich aus.

          • ist der Betrieb des Servers so zu gestalten, dass die lizensierte Software läuft, ansonsten MUSS der Verein die Software ja mitnehmen auf einen anderen Server,

          Das wäre sinnvoll und wünschenswert, aber bei getrennten Verträgen nicht unbedingt notwendig.

          Das wäre etwa vergleichbar mit einem Fernsehtechniker, der dir a) privat eine Wohnung vermietet und b) dir einen Fernseher verkauft und dir das Gerät auch gleich anschließt und einstellt. Die Tatsache, dass er gleichzeitig dein Wohnungsvermieter ist, verpflichtet ihn nicht, dir ein Jahr später erneut den Fernseher einzurichten, wenn der Kabelnetzbetreiber neue Sender einspeist.
          Der Mieter darf aber ja auch jederzeit die Wohnung vertragsgemäß kündigen und den Fernseher mitnehmen, oder sich alternative Empfangsmethoden zulegen und die Programmeinstellung beliebig umändern.

          Selbstverständlich. Alles andere würde ich als Nutzer auch nicht akzeptieren - ebenso wie beim Webspace/Software-Fall.

          Genau das soll hier ja aber nicht so leicht möglich werden.

          Davon habe ich nichts gelesen. Thom wollte nur, dass der Kunde keinen Einblick in den Quellcode der Software erlangt, so dass er nichts abkupfern kann. Ich habe es als zusätzliches Bonbon verstanden, dass er seinen Kunden auf Wunsch auch Webspace zur Verfügung stellt. Und dann sollte man erwarten, dass die beiden Angebote kompatibel sind; einen Anspruch darauf sehe ich aber nicht.
          Die Software "as is" auf einen Fremdserver mitnehmen zu dürfen, halte ich für ein Muss.

          So long,
           Martin

          --
          Das Leben ist lebensgefährlich und endet meistens tödlich.
        2. Hallo,

          Er darf die Software auch so verändern, dass sie entweder auf diesem oder dem anderen Server läuft.

          Das halte ich im Hinblick auf §23 UrhG (ich beziehe mich hier auf das Deutsche Recht, weil ich mit dem Schweitzerischen nichts zu tun habe) zumindest teilweise für Problematisch.

          Meiner Meinung nach sollte sich aus dem Hostingvertrag eindeutig ergeben, dass 1. Softwareupdates durchgeführt werden und, dass 2. dadurch Inkompatibilitäten entstehen können.

          Damit dürfte man dann auf der sicheren Seite sein. Eventuell müsste man es natürlich noch an Fristen zur Umstellung binden, weil es wohl etwas sittenwidrig wäre einfach von heute auf morgen das komplette System umzustellen, wenn dabei anzunehmen ist, dass es Probleme geben kann.

          Es ist aber gerade für speziellere Software, die regelmäßiger Aktualisierung unterworfen ist, absolut nichts ungewöhnliches, dass nicht nur ein einmaliger Lizensierungspreis vereinbart wird, sondern eine regelmäßige Zahlung für Wartung und Weiterentwicklung.

          Genau das wollte ich auch sagen. Über kostenlose Weiterentwicklungspflichten muss der Threadstarter sich wohl eher keine sorgen machen. (wenn alles sauber läuft)

          Fazit:
          Ich halte das Hosten der Skripts für unproblematisch solange man die Sache vernünftig angeht, ehrliche Absichten hat (nicht 1 Tag nach Verkauf auf neues System umstellen und Geld für Umprogrammieren verlangen...) und den Vertrag insbesondere auf Haftungsfragen (stichwort: Ausfallsicherheit...) hin optimiert.

          Gruß
          Alex

          1. Moin!

            Hallo,

            Er darf die Software auch so verändern, dass sie entweder auf diesem oder dem anderen Server läuft.

            Das halte ich im Hinblick auf §23 UrhG (ich beziehe mich hier auf das Deutsche Recht, weil ich mit dem Schweitzerischen nichts zu tun habe) zumindest teilweise für Problematisch.

            Nein. §23 bezieht sich allgemein auf "Werke", Computerprogramme werden aber in anderen Paragraphen behandelt. Gemäß §69d, Absatz 1, ist das Verändern eines Programms ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt, sofern dadurch der bestimmungsgemäße Einsatz einschließlich Fehlerberichtigung erzielt werden soll.

            Meiner Meinung nach sollte sich aus dem Hostingvertrag eindeutig ergeben, dass 1. Softwareupdates durchgeführt werden und, dass 2. dadurch Inkompatibilitäten entstehen können.

            Wenn der Hostingvertrag erlaubt, dass die ebenfalls parallel lizensierte Software unerwartet nicht mehr laufen könnte, dann ist das eine Quelle von Streitigkeiten. Auf sowas würde ich mich als Kunde nie einlassen. Denn im Prinzip riskiere ich, dass ich einerseits für die Software zahle, sie dann aber andererseits auf dem Host gar nicht wirklich nutzen kann. Wenn mir jemand aus einer Hand Software und Server liefern will, erwarte ich, dass beide Systeme so aufeinander abgestimmt sind, dass alles perfekt läuft - und dass das über die gesamte Vertragslaufzeit auch so bleibt.

            - Sven Rautenberg

            1. Hallo

              Nein. §23 bezieht sich allgemein auf "Werke", Computerprogramme werden aber in anderen Paragraphen behandelt. Gemäß §69d, Absatz 1, ist das Verändern eines Programms ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt, sofern dadurch der bestimmungsgemäße Einsatz einschließlich Fehlerberichtigung erzielt werden soll.

              Hast recht, da habe ich wohl was vergessen...
              Ich denke aber, dass §23 auf Verwertungshandlungen doch noch anwendbar ist, weil §23 ja grundsätzlich auch auf Computerprogramme anwendbar ist, weil diese auch Werke sind und weil in den besonderen Computerprogramm-§ die Verwertung (ich denke hier an den Verkauf) nicht thematisiert wird. Also könnte der Kunde die geäderte Version wohl nicht verkaufen.

              Klär mich bitte auf, wenn das falsch ist. Ich bin in der UrhG Thematik nicht mehr so drinnen und ohne Kommentare etc. kann man ja dann auch nicht so viel sagen...

              Wenn der Hostingvertrag erlaubt, dass die ebenfalls parallel lizensierte Software unerwartet nicht mehr laufen könnte, dann ist das eine Quelle von Streitigkeiten. Auf sowas würde ich mich als Kunde nie einlassen. Denn im Prinzip riskiere ich, dass ich einerseits für die Software zahle, sie dann aber andererseits auf dem Host gar nicht wirklich nutzen kann. Wenn mir jemand aus einer Hand Software und Server liefern will, erwarte ich, dass beide Systeme so aufeinander abgestimmt sind, dass alles perfekt läuft - und dass das über die gesamte Vertragslaufzeit auch so bleibt.

              Wir sind hier aber doch auf der Seite des Threadstarters ;) Wäre er der Kunde würde ich auch sagen, dass beides zusammen ein Werkvertrag sein sollte und er den Programmierer ordentlich festnageln sollte...

              Aber weil ja der Programmierer gefragt hat gibt man eben Tips auf dessen Situation. Hier würde ich also versuchen das ganze getrennt zu machen und da wo sich die Frage Werk- oder Dienstvertrag ergibt das ganze auf DV zu trimmen...

              Gruß
              Alex

              1. Hello,

                Ich denke aber, dass §23 auf Verwertungshandlungen doch noch anwendbar ist, weil §23 ja grundsätzlich auch auf Computerprogramme anwendbar ist, weil diese auch Werke sind und weil in den besonderen Computerprogramm-§ die Verwertung (ich denke hier an den Verkauf) nicht thematisiert wird. Also könnte der Kunde die geäderte Version wohl nicht verkaufen.

                Nein, er darf nur das Original verkaufen und sein Wissen, wie man es zum Laufen bringt. Das sind zwei verschiedene Dinge, die noch nicht einmal als Kopplungsgeschäft gelten müssen, weil das Wissen, wie man etwas zum Laufen bringt, ja auch durchaus auf ein anderes Original anwendbar wäre.

                Es gibt aber immer wieder Streit darüber, ob der Hersteller die Lizenz vom Erstinhaber auf einen nächsten übertragen MUSS, oder ob er diese Übertragung ausschließen darf.

                Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                Tom vom Berg

                --
                 ☻_
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                / \ Nur selber lernen macht schlau
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    2. Hi there,

      Falls jetzt nun bei meinem Reseller-Angebot ein Update gemacht würde, und meine Anwendungen funktionierten nicht mehr, müsste ich dann die "Reparatur" kostenlos vornehmen? (Ist ja ein ähnlicher Fall wie der anfänglich beschriebene)

      Also erstens IANAL und zweitens hab ich Deinen obigen Währungsangaben entnommen, daß Du Dein Geschäft in der Schweiz betreibst; keine Ahnung, wie da die Rechtslage aussieht, ich würde aber sagen, das hängt davon ab, wessen Server das ist. Wenn es der Server des Kunden ist oder der Kunde bei irgendjemandem Webspace gemietet hat, dann kannst Du das sicher verrechnen. Wenn hingegen Du auch für Server und Webspace verantwortlich bist, dann ist es Dein Bier, die Sache kostenlos hinzubiegen...

  5. Herzlichen Dank für die Rückmeldungen!

    Ich sehe, das ganze ist eine ziemlich verzwickte Situation, in der es nicht wirklich DIE Lösung gibt.
    Konkret benutzt ein Verein, der mich angefragt hat, erst eine Jimdo-Webseite. Ein zusätzlicher Server ist also unerlässlich. Natürlich werde ich denen meinen eigenen Server anbieten, da so auch die Codes am sichersten gelagert sind. Ich werde das aber nun wohl so lösen, dass ich die beiden Leistungen separat anbiete und dass ich beim Serververtrag irgendwo anmerke, dass allenfalls Probleme durch angekündigte Serverupdates entstehen können. Ich glaube nicht, dass es so zu grösseren Problemen kommen wird, da die Software ja sicher laufen wird, bis irgend etwas ganz Neues im Web aktuell sein wird und alles, was in PHP 5 programmiert wurde nicht mehr funktioniert. Das wird hoffentlich noch ein Weilchen dauern (schliesslich bin ich ja nicht der einzige, der mit PHP 5 programmiert). Falls dann in einigen Jahren wirklich nichts mehr funktionieren würde, wird der Verein wohl auch Verständnis zeigen müssen, dass in der schnelllebigen Computerzeit ein System nach einer gewissen Zeit durch ein neues ersetzt werden muss. Ich will ja auf keinen Fall gegen Treu und Glauben handeln und einen Tag nach dem Vertrag dafür sorgen, dass nichts mehr funktioniert.
    Ich werde bei beschriebenem Ablauf ja auch nur für das Programm und das Einrichten bezahlt (= einmaliger Aufwand). Der regelmässig anfallende Aufwand bezieht sich ja nicht auf die "Miete" des Programms, sondern auf die Servermiete. Wie ich das sehe, bin ich auf diese Weise nicht für weitere Instandhaltungsarbeiten am Programm verpflichtet.

    Tom hat mir geraten, die Software "gar nicht zu verkaufen oder vermieten, sondern nur unter eine bewährte Lizenz zu stellen". Mir spielt es ja grundsätzlich keine Rolle, wie ich die Leistungen deklariere, aber ich finde es sieht rein "ästhetisch" besser aus, für das Programm (also für die vielen Programmierstunden) einen Betrag zu verlangen, als einfach nur für das Einrichten. Vor allem könnten dann andere kommen, die das Programm selbst einrichten wollen, bzw. den Code klauen wollen.
    Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich wohl den Code sowieso nicht vollständig geheim halten kann - theoretisch (zB vor Gericht) vielleicht schon, praktisch aber unmöglich. Trotzdem möchte ich mich nicht kampflos zum Frass vorwerfen ;) Worin siehst Du denn das Problem, wenn ich auch für das Programm Geld verlange?
    Ich verkaufe doch eigentlich eine Lizenz (Erlaubnis), das Programm benützen zu dürfen, zu einem Betrag, der einmal entrichtet werden muss, was für mich keine weiteren Verpflichtungen hervorruft. Oder ist das nicht so einfach?

    Liebe Grüsse & herzlichen Dank für die Hilfe!
    Thom