jobo: Gründung einer GmbH - mehr Fragen zum Prozedere und Einlage

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Hallo,

vor meinem Anwaltsgespräch, versuche ich noch ein bisschen Vorwissen zu sammeln. Ich finde im Netz u.a., dass bei einer Ein-Mann-GmbH nicht ein Viertel bzw. mindestens 12.500,- sondern die volle Höhe der Einlage (Bareinlage, nicht Sachwerte) geleistet werden müsste. Stimmt das?

Sachwerte, inbesondere wenn sie in Form von künstlerischen Werken (Manuskripte, Entwürfe, Drehbücher etc.) vorliegen, dürften wohl schwer zu taxieren sein, vermute ich.

Die Abfolge ist grob:

1. zum Notar und die Gründung beglaubigen
2. zur Bank ein Konto im Namen der GmbH eröffnen und 12.500,- (oder 25.000,- ???) darauf einzahlen.
3. Mit dem Kontoauszug zurück zum Notar. Der veranlasst dann die Eintragung bei der IHK.

Nach Schritt 3 kann man das Konto wieder einigermaßen Leerräumen? Wenn man sich sicher ist, dass man es im Notfall wieder füllen kann? Bzw. man kann damit Sachen und Dienstleistungen einkaufen?

Gruß

jobo