MudGuard: Impressumspflich

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Hi,

Schon allein der verwendete Domain-Name könnte ein Grund für eine berechtigte Abmahnung sein ...
Auch wenn sich auf Verwendung des Domainnamens per HTTP nichts weiter tut, als dass z.B. ein Status 200 gesendet wird?

Rein technisch bietest Du dann den HTTP-Dienst an, allerdings ohne jeden Nutzinhalt. Was sollte da zur Abmahnung berechtigen? Weder das Namensrecht noch das Markenrecht greifen hier.

Darauf würde ich mich nicht verlassen, daß Marken-/Namensrecht nicht greifen.

Nur einen Verstoß gegen Gesetze bezüglich Volksverhetzung usw. könnte ich mir noch vorstellen, wenn jemand bereits im Domainnamen eine entsprechende Aussage trifft.

Beleidigung wäre z.B. auch möglich (herr-x-y-aus-z-ist-ein-idiot.tld) Oder Verunglimpfung einer Marke (produkt-x-von-hersteller-y-aus-z-ist-scheisse.tld). Oder ...

cu,
Andreas

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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
O o ostern ...
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