Texter mit x: Impressumspflich

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PS. weitere Urteile:
http://www.webshoprecht.de/IRModule/Domain.php#35

Ein Beispiel für einen Unternehmensnamen:
"Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt."