Der Martin: Impressumspflicht

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Hallo,

Ich glaube, irgendein Gericht hat mal geurteilt, dass das Impressum mit zwei Klicks von einer Startseite erreichbar sein muss.
So ähnlich. Im konkreten Fall war die bemängelte Verlinkung des Impressums auf der Startseite über die zwei Links in Folge bei den konkret gewählten Linkbezeichnungen ausreichend um als unmittelbar erreichbar zu gelten. (Daraus ergibt sich nicht, wie viele ableiten wollen, daß die Verlinkung von der Startseite aus ausreicht oder jede Art von zwei Links aussreicht.)

so ähnlich verstehe ich das auch. Die Forderung lautet AFAIK "unmittelbar erreichbar". Das heißt nicht (oder eben nicht zwingend), dass man das Impressum mit einem einzigen Klick erreichen kann, sondern vor allem, dass der dafür zuständige Link leicht auffindbar und klar identifizierbar ist.
Er muss also eine eindeutigen Linktext haben ("Impressum" oder "Kontakt" gelten meist als in Ordnung, "Über uns" nicht unbedingt) und hinreichend gut zu sehen sein. Der Schriftzug "Impressum" in 3px "großer" Schrift erfüllt diese Forderung IMHO nicht, ebensowenig ein verlinkter Punkt am Satzende.

Man kann's natürlich drauf ankommen lassen; das ist aber möglicherweise ein teurer Lernprozess.

So long,
 Martin

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Wichtig ist, was hinten rauskommt.
  (Helmut Kohl, 16 Jahre deutsche Bundesbirne)
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