Hallo,
das erinnert mich etwas an die Schufa - ich hatte damit noch nie zu tun, aber vielleicht könntest du ja je nachdem was das kostet erstmal eine Schufa Auskunft einholen, bevor du einen Auftrag annimmst.
bleicher hat ja in seiner Antwort gesagt, dass es sowas für Lehrer und so schon gibt. Dabei ist rausgekommen, dass es in Ordnung ist. Ich habe es nichtmehr ganz im Kopf, aber ich glaube das war hauptsächlich so, weil es vor allem im beruflichen Bereich der Person eingeordnet ist und weil erst einige Bewertungen gesammelt werden, bis dann ein Durchschnitt veröffentlicht wird und weil man sich glaube ich als Schüle registrieren muss, bevor man Bewertungen einsehen kann.
Ich habe mich mit dem Thema nicht weiter auseinandergesetzt und kann daher keine vollständige Einschätzung abgeben. Aus meiner Sicht sind aber folgende Punkte extrem wichtig:
- Die Bewerter müssen eindeutig identifiziert werden (dem Betreiber sollen also alle Kontaktinformationen vorliegen)
- Es muss sichergestellt sein, dass die Wahrheit gesagt wird (das wird oft nur in Grenzen möglich sein. Deshalb sollte man in den Bewertungen auch differenzieren, ob die Sache strittig ist oder ob man z.B. ein rechtskräftiges Urteil gegen den Auftraggeber hat)
- Der Zugang zu den Informationen sollte irgendwie eingeschränkt werden
- ganz wichtig: Das Wort "Betrüger" sollte auf keinen Fall irgendwo auftauchen (also nicht so wie in deinem Posting hier ;)
Man kann zwar Leute als Betrüger bezeichnen, aber da muss man sich schon sehr sicher sein. Zwischen einem Betrüger und einem säumigen Zahler ist ein himmelweiter Unterschied.
Gruß
Alex