Freiberufler, Firmenname
Tario
- sonstiges
Hallo,
ich habe seit einiger Zeit eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Über diese rechne ich freiberufliche Tätigkeiten ab.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich mir auch einen Firmennamen zulegen kann? Also dass ich statt meines Namens dann den Firmennamen auf der Rechnung angeben kann.
Ist so etwas möglich?
Vielen Dank
Tario
Hi!
ich habe seit einiger Zeit eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Über diese rechne ich freiberufliche Tätigkeiten ab.
Wenn du keine Geschäfte nach außerhalb der Landesgrenzen tätigst, brauchst du keine Ust-ID, da reicht auch eine normale Steuernummer. Aber egal.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich mir auch einen Firmennamen zulegen kann? Also dass ich statt meines Namens dann den Firmennamen auf der Rechnung angeben kann. Ist so etwas möglich?
Prinzipiell entscheidet nicht der Name sondern die ausgeübte Tätigkeit über deinen Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Oder genauer: Das Finanzamt entscheidet das. Wenn es allerdings anhand deines Firmennamens annimmt, dass du gewerblich arbeitest, kannst du dich zumindest auf Fragen einstellen. Siehe Bei der Wahl eines Namens für ihr Unternehmen müssen Freiberufler besonders vorsichtig sein. ...
Lo!
Hallo dedlfix,
Bei der Wahl eines Namens für ihr Unternehmen müssen Freiberufler besonders vorsichtig sein. ...
Ich liebe Deutschland. Mensch, da muss ich mich erst einmal einarbeiten..
Danke für den Link.
Was mir nicht ganz ersichtlich wurde ist, welche Tätigkeiten worunter genau fallen. Was ist zb wenn ich eine Internetseite habe, über die man einen Zeltplatz mieten kann. Die Bezahlung wird online getaetigt. Von dem Betrag zweige ich mir dann einen gewissen Prozentsatz ab. Geht so was als Freiberufler oder brauche ich dafür ein Gewerbe?
PS: Ich weiß, solche Fragen muss man mit seinem Steuerberater klären. Aber vorab einige Meinungen zu hören ist ja auch nicht verkehrt.
MfG & Danke
Tario
Hi!
Was mir nicht ganz ersichtlich wurde ist, welche Tätigkeiten worunter genau fallen.
Als Einstieg kannst du ja erstmal die Definition in einem Lexikon nachlesen, gibts ja auch als Online-Varianten.
Was ist zb wenn ich eine Internetseite habe, über die man einen Zeltplatz mieten kann. Die Bezahlung wird online getaetigt. Von dem Betrag zweige ich mir dann einen gewissen Prozentsatz ab. Geht so was als Freiberufler oder brauche ich dafür ein Gewerbe?
Das dürfte eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit sein.
PS: Ich weiß, solche Fragen muss man mit seinem Steuerberater klären. Aber vorab einige Meinungen zu hören ist ja auch nicht verkehrt.
Oder auf den zahlreichen Webseiten zu dem Thema nachlesen.
Lo!
Moin Moin!
PS: Ich weiß, solche Fragen muss man mit seinem Steuerberater klären.
Exakt. Und wie auch bei Juristen wirst Du bei zwei Steuerberatern drei Meinungen finden.
Freiberufliche Tätigkeit hat SEHR enge Grenzen. Es gibt eine Whitelist, auf der einige Berufe stehen, da bringt der Beruf quasi automatisch die Freiberuflichkeit mit. Informatiker und Webbastler stehen nicht auf der Liste. Damit kommst Du eigentlich nur noch uber die Formulierung "vergleichbare Berufe" dort hin, ein Dipl.-Inf. hat z.B. eine ingenieursmäßige Ausbildung hinter sich und KANN damit dem Dipl.-Ing. gleichgestellt werden, der auf der Liste steht.
Sobald Du aber etwas Gewerbliches anstellst, fliegst Du aus der freiberuflichkeit raus -- auch rückwirkend. Zum Beispiel, wenn Du etwas herstellst und verkaufst, auch Software. Dienstleistungen sind in der Regel ok, typischerweise als freier Mitarbeiter.
Das letzte Wort hat immer das Finanzamt, und wenn die sagen, dass Du gewerblich tätig warst, dann ist das so. Es sei denn, Du findest einen Richter, der das Finanzamt überstimmt.
Alexander
Hi!
Sobald Du aber etwas Gewerbliches anstellst, fliegst Du aus der freiberuflichkeit raus -- auch rückwirkend. Zum Beispiel, wenn Du etwas herstellst und verkaufst, auch Software.
Wobei das nach den von mir gefundenen Texten darauf ankommt, was für Art Software man schreibt. Anwendungssoftware ist gewerblich, Systemsoftware freiberuflich. Was da genau die Unterschiede sind, wissen wohl auch die Finanzämter nicht so genau.
Lo!
Hallo,
Anwendungssoftware ist gewerblich, Systemsoftware freiberuflich. Was da genau die Unterschiede sind, wissen wohl auch die Finanzämter nicht so genau.
nach meinem Verständnis geht es hier auch nicht um den Unterschied System- vs. Anwendungssoftware. Das wichtige Merkmal ist AFAIS die Tatsache, dass im einen Fall eine Software individuell auf die Anforderungen eines Kunden maßgeschneidert wird (Dienstleistung, darf Freiberuf sein), im anderen Fall Massenware erzeugt und vertrieben wird (Gewerbe). Die Unterscheidung nach System- und Anwendungssoftware ist IMHO nur ein plakatives Beispiel.
Ciao,
Martin
Moin!
Also dass ich statt meines Namens dann den Firmennamen auf der Rechnung angeben kann.
Nein! Das darfst Du nicht einmal als eingetragener Kaufmann. Der muss nämlich auch immer seinen Namen - und sei es als Inhaber - angeben.
Zum Beispiel:
Firma SuperMusterFirma
Inh. Hans Mustermann
Du bist Freiberufler Gib Deinen Namen ordentlich an und dazu das, was Du freiberuflich machst:
Hans Mustermann
Programmierung, Beratung
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix
hallo fastix®,
Firma SuperMusterFirma
Inh. Hans Mustermann
das nächste mal bitte ExampleFirma und Hans Example benutzen ;PP
grüße,
henman
Hallo,
vielen Dank für eure Meinungen.
MfG
Tario