LX: Aus gegebenem Anlass, Urkundenfälschung

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Ein Posting selbst ist mangels Beweisfunktion keine Urkunde im Sinne des Urkundenstrafrechts - insbesondere, da eine Relevanz im Rechtsverkehr fehlt - das hiesige Forum ist frei von finanziellen oder vertragsrechtlichen Absichten.

Allerdings ist der nicht kennbare Missbrauch eines Namenszeichens hier auf dem Forum definitiv eine Verleumdung nach § 187 StGB, da sie ggf. geeignet (und schlimmstenfalls sogar mit der konkreten Absicht verbunden) ist, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

In dem mir bekannten Fall, auf den Du, Tom, wahrscheinlich ansprichst, liegt außerdem noch eine Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzung hinsichtlich des unerlaubt verlinkten Logos vor. "Wider besseres Wissen" ist übrigens spätestens dann erfüllt, wénn die Tat nach Hinweis auf die Umstände wiederholt wurde.

Gruß, LX

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